Salzburg – Einem ersten Strafprozess im Salzburger Finanzskandal steht wohl nichts mehr im Wege: Die Anklage gegen die Beschuldigte Monika Rathgeber wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung in einem Teilbereich wird nicht beeinsprucht, wie Rathgebers Rechtsanwalt Herbert Hübel auf Anfrage der APA erklärte. Alles Weitere werde er vor Gericht darlegen, sagte Hübel.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte am 8. Oktober die Anklage gegen die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landes-Finanzabteilung beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Zum einen soll Rathgeber bei der Geltendmachung von Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes von 2009 bis 2012 Schadensfälle teilweise fingiert und teilweise unrichtig dargestellt haben, sodass ohne gesetzlicher Voraussetzung rund zwölf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt wurden. Laut Anklage hat sich Rathgeber nicht bereichert.

Zins- und Währungsswaps

Zum anderen soll Rathgeber zwischen 2008 und 2012 insgesamt 96 Geschäftsbestätigungen für Finanzinstrumente – es handelte sich um Zins- und Währungsswaps – gefälscht haben. Für die Bestätigungen hat sie der Anklage zufolge die dafür erforderliche zweite Unterschrift eines Mitarbeiters der Finanzabteilung hineinkopiert.

Ein Prozesstermin am Landesgericht Salzburg steht noch nicht fest. Die Ermittlungen der WKStA im Salzburger Finanzskandal sind aber noch nicht abgeschlossen. Drei Sachverhaltskomplexe inklusive eines Finanzstrafverfahrens werden derzeit noch bearbeitet. Im Visier der Ermittlungen stehen neben Rathgeber noch andere Ex-Mitarbeiter der Landes-Finanzabteilung sowie auch ehemalige und aktive Politiker. (APA, 28.10.2015)