Linz/Eferding/Grieskirchen – Schwarz-Blau in Oberösterreich plant "Effizienzsteigerungen" bei den Bezirkshauptmannschaften. Als Modellversuch sollen zunächst die Verwaltungen von Eferding und Grieskirchen zusammengelegt werden. Wegfallen werde zwar der Eferdinger Bezirkshauptmann, aber nicht der Bezirksname oder das Autokennzeichen, sagte Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) der APA.

Laut der "Kronen Zeitung" vom Mittwoch könnte die Fusion bereits am 1. Jänner 2017 vollzogen werden. "Wir haben das einmal ins Auge gefasst", sagte Pühringer zu dem Zeitplan. "Wir werden den Bezirk (Eferding, Anm.) nicht auflösen", betonte er. Die Abteilungen sollen aber an einem Standort in Grieskirchen unter einem einzigen Bezirkshauptmann zusammengelegt werden. In Eferding bleibe ein Bürgerservice erhalten. "Von den Mitarbeitern verliert keiner seinen Arbeitsplatz, manche werden ihn aber nicht mehr in Eferding, sondern in Grieskirchen haben."

Bezirkshauptmann: "Schlag ins Gesicht"

Im Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ ist von einem "Modellprojekt" die Rede, dessen Ziel Effizienzsteigerung sei. Diese Formulierung sei "ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu einer Effizienzsteigerung beigetragen haben", zeigte sich der Eferdinger Bezirkshauptmann Michael Slapnicka im Interview mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" enttäuscht. "Ich wurde am Tag der Präsentation des Koalitionsübereinkommens vom Landesamtsdirektor informiert." Die 67 betroffenen Mitarbeiter seien am gleichen Tag darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Neben dem Modellprojekt Grieskirchen-Eferding sind weitere Verwaltungszusammenlegungen angedacht. Dabei geht es laut Pühringer aber nicht um die Fusion ganzer Bezirke oder Bezirkshauptmannschaften – dazu seien die restlichen oberösterreichischen Bezirke zu groß –, sondern von Fachabteilungen.

Die von den Freiheitlichen bereits öfter vorgeschlagene Zusammenlegung von ohnehin in der gleichen Stadt angesiedelten Bezirkshauptmannschaften – also etwa Linz und Linz-Land oder Wels und Wels-Land – sei rechtlich nicht möglich. "Die Statutarstädte sind verfassungsrechtlich gesichert", so Pühringer. Hier könne man darüber verhandeln, das Land habe aber keine Kompetenz, das allein zu regeln. (APA, 28.10.2015)