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Der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) bei einem Wahlkampfeinsatz beim Faschingsumzug im Jahr 2009. Aus diesem Jahr stammt auch die umstrittene Wahlkampfbroschüre.

Foto: APA/ DANIEL RAUNIG

Klagenfurt – Eine BZÖ-Wahlkampfbroschüre aus dem Jahr 2009, von den Orangen stets als Werbung für das Land Kärnten verteidigt, dürfte nun doch noch in einer Anklage münden. Das legt zumindest das Gutachten des Sachverständigen Georg Jeitler nahe, das laut nzz.at feststellte, die Broschüre hätte einen Nutzen für die Partei gebracht, jedoch so gut wie keinen Werbewert für Kärnten.

Mehr als 400.000 Euro hatte die "Standortmarketing-Broschüre" gekostet, die von Landesgesellschaften bzw. mit Steuergeld bezahlt wurde. Die damaligen BZÖ-Regierungspolitiker Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie Broschüren-Macher Stefan Petzner gerieten ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta). Bereits im Herbst 2013 wurde Anklage erhoben, die Beschuldigten erhoben aber Einsprüche, denen teilweise stattgegeben wurde. Ein Gutachter sollte prüfen, ob die Broschüre nicht doch dem Land genützt habe.

Zweifel an Standortmarketing

Die Schlussfolgerungen des Experten sind relativ eindeutig. So heißt es in der Expertise wörtlich: "Die Werbewirkung der Broschüre ist somit klar im Bereich der Endkundenorientierung (Bürger/Wähler) einzuordnen. (...) Die Art und Weise des Aufbaus der Broschüre ist insbesondere dazu geeignet, Landeshauptmann Gerhard Dörfler und seine Stellvertreter als Absender und Verantwortliche für die zuvor dargestellten Erfolge sichtbar zu machen..." Zur Wirksamkeit als Werbemittel für den Wirtschaftsstandort Kärnten meint der Sachverständige: "Hinsichtlich einer Verwendung als Maßnahme des Standortmarketings ist von einer sehr geringen Werbewirkung auszugehen, da weder die entsprechende Zielgruppe erreicht wird noch entsprechende Werbeinhalte in ausreichend umfassendem Maße vorhanden scheinen." Und weiter: "..ist aufgrund von Aufbau und Inhalt sowie der Charakteristik der Gestaltung von einer äußerst geringen Eignung zur Durchführung von Standortmarketing zu sprechen".

Die Eignung als Wahlwerbung kann der Gutachter hingegen durchaus nachvollziehen, von der Verwendung des BZÖ-Werbespruchs "Garantiert.", der immer wieder vorkommt, bis hin zu einer Doppelseite mit Riesenfoto von Dörfler, Dobernig und Scheuch im Wappensaal des Landhauses. Weiters heißt es wörtlich: "Die Broschüre ist daher (...) geeignet, politische Kompetenz und politische Ziele zu kommunizieren. Dazu komme die Verteilungsform als Beilage einer Gratiszeitung, was zur typischen Erreichung einer Zielgruppe führe, die sich zur Durchführung einer wahlwerbenden Maßnahme eigne. Der Gutachter sieht daher trotz des in der Broschüre nicht verwendeten BZÖ-Logos, dass "in aller Regel eine Kampagnenzugehörigkeit (zur orangen Wahlkampagne, Anm.) durch einen Betrachter" angenommen worden sei, was auch die Ergebnisse einer Befragung bestätigt hätten.

Akribisch arbeitet der Gutachter zahlreiche Übereinstimmungen zwischen Parteikampagne und Broschüre heraus, so würden 40 Prozent der Seiten "intensive Präsenz eines oder mehrerer prägnanter Kampagnenelemente der BZÖ-Wahlkampagne" aufweisen, gar 88 Prozent weisen mindestens ein derartiges Element auf. Eine Übereinstimmung zur Kommunikationslinie des Landes Kärnten bestehe hingegen mit Ausnahme der Nutzung des Logos des Landes nicht.

Wann die Entscheidung über eine Anklageerhebung oder eine Einstellung des Verfahrens erfolgt, war vorerst nicht bekannt. (APA, 27.10.2015)