Wien – Karoline Mitterer hat die Geldflüsse im Kindergartenbereich "stark vereinfacht", sagt sie. Die Journalisten lachen. In der Grafik der wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) legt sich ein Pfeil über den anderen – einen Überblick über die Finanzierungswege zu bekommen ist schwierig. Der Bund zahlt den Ländern Geld, die Länder überweisen dies auf verschiedenen Wegen (siehe Grafik unten) an die Gemeinden, und erst dann landen die finanziellen Mittel dort, wo sie hingehören: im Kindergarten.

Die Arbeiterkammer will diese Strukturen nun vereinfacht sehen und damit auch längere Öffnungszeiten im Kindergarten forcieren. Derzeit wird ein Großteil der Mittel über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern nach einem Schlüssel verteilt, der sich hauptsächlich an den Einwohnerzahlen von Gemeinden richtet. Wenn es nach AK-Präsident Rudolf Kaske geht, soll sich der Schlüssel für Kinderbetreuungseinrichtungen künftig an einem "Leistungsprinzip" orientieren, sagte er am Dienstag bei einer Pressekonferenz.

Die Finanzierung der Kindergärten, "vereinfacht" dargestellt.
Grafik: Standard

Mit diesen "Leistungen" meint er etwa längere Öffnungszeiten und weniger Schließtage in Kindergärten. Möglich machen soll dies ein "anwendungsorientierter Finanzausgleich". Wie dieser funktionieren könnte, hat die AK vom Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) in fünf verschiedenen Modellen erarbeiten lassen.

Gemeinden würden demnach nicht mehr Geld pro Kindergartengruppe bekommen, sondern pro Kind. Im ersten Modell würde für Kinder unter zwei Jahren doppelt so viel Geld gezahlt werden wie für Drei- bis Fünfjährige. Die zweite Variante sieht zusätzlich mehr Geld für Kinder vor, die ganztägig betreut werden. Im dritten und vierten Modell werden großzügige Öffnungsstunden und weniger Schließtage finanziell belohnt. Bei der fünften Variante wird mehr Geld für Kinder mit einer anderen Erstsprache als Deutsch ausgezahlt.

Eine Milliarde neu verteilt

Das Zentrum für Verwaltungsforschung geht davon aus, dass eine Milliarde Euro nach diesen aufgabenorientierten Kriterien verteilt werden sollte. Insgesamt fließen derzeit zwei Milliarden in die Kinderbetreuung. Die Wissenschaftler nennen mehrere Möglichkeiten dafür, welches Geld nach den Kriterien des aufgabenorientierten Finanzausgleichs vergeben werden könnte.

Möglich sei etwa, dass beim Finanzierungsfluss der Umweg über die Länder wegfällt. Die 385 Millionen Ertragsanteil für die Kinderbetreuung würden dann direkt an die Gemeinden fließen und für die Aufgabenorientierung verwendet. Die fehlenden 615 Millionen könnten aus dem sogenannten "abgestuften Bevölkerungsschlüssel" fließen, indem man diese Summe der aufgabenorientierten Kindergarten-Finanzierung widmet. Eine andere Möglichkeit wäre die Zweckwidmung von 529 Millionen Euro aus dem Topf für den "Getränke- und Werbesteuerausgleich" für die Kinderbetreuung.

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Kindergärten sollen für die Betreuung von jüngeren Kindern mehr Geld bekommen.
Foto: reuters/Pfaffenbach

Kaske sieht in dem Modell vor allem mehr Autonomie für die Gemeinden. "Sie werden derzeit bei den laufenden Kosten alleingelassen", sagt er. Zudem werde das Transfersystem zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinfacht. Mit dem Modell will die Arbeiterkammer eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs anstoßen. Die Kinderbetreuung soll lediglich als erstes Pilotprojekt dienen. Auch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat bei seiner Budgetrede angekündigt, auf einen aufgabenorientierten Finanzausgleich setzen zu wollen. (Lisa Kogelnik, 27.10.2015)