Wien – Beim Thema Negativzinsen gibt es ein weiteres Urteil. Einen ersten Erfolg konnte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits im September mit einer Klage gegen die Raiffeisenbank Bodensee erzielen. Nun trifft es auch die Bank Austria.

Worum geht es? Wie viele andere Kreditinstitute hatte es die Bank abgelehnt, Negativzinsen an ihre Fremdwährungskreditnehmer weiterzugeben. Die Niedrigzinsphase bereitet – wie berichtet – den Banken zunehmend Sorgen, weil damit auch die zur Berechnung herangezogenen Interbankensätze Libor und Euribor ins Minus rutschen. Ein solcher Negativzins bedeutet im Endeffekt, dass die Institute so manchen Kreditnehmern eine Zinsgutschrift gewähren müssten. Um dem vorzubeugen, informieren die meisten Banken ihre Kunden laufend durch entsprechende Briefe, dass sie den Sollzinssatz nicht negativ werden lassen, sondern ihn bei null einfrieren wollen.

Libor im Minus

Bei Frankenkrediten wird häufig der Interbankenzinssatz Libor als Basis herangezogen. Im Februar 2015 verschickte die Unicredit Bank Austria an Fremdwährungskreditnehmer ein Schreiben, in dem im Zusammenhang mit dem negativen Libor darauf hingewiesen wurde, dass bei bestehenden Kreditverträgen keine Negativverzinsung erfolgt. Als Untergrenze, so die Bank, gelte ein Sollzinssatz von 0,00001 Prozent.

Der VKI klagte gegen die einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze. "Ohne Obergrenze ist diese Art von Zinsklausel unzulässig", argumentieren die Konsumentenschützer. Das Wiener Handelsgericht folgte der Argumentation. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Beim VKI rät man betroffenen Kunden, solchen Schreiben der Bank ausdrücklich zu widersprechen. Unmittelbare Folgen hat das Urteil nicht. Entscheiden wird letztendlich der Oberste Gerichtshof (OGH). Gibt auch der OGH dem VKI Recht, dann werden die Banken die zwischenzeitlich angefallenen Negativzinsen zurückzahlen beziehungsweise gutschreiben müssen. (red, 21.10.2015)