Wien – Nächste Rüge für die "Kronen Zeitung": Der Presserat beschäftigte sich mit dem Artikel "Alarmstufe Rot" in der "Kronen Zeitung" vom 21. Juni 2015. Der Artikel verstößt gegen Punkt 2 des Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach Nachrichten korrekt wiedergegeben werden müssen, so der Presserat in einer Aussendung.

In dem Artikel wird über den Amokfahrer in Graz berichtet. Obwohl es sich laut Artikel bei dem mutmaßlichen Täter "um einen 'psychotisch Kranken mit Verfolgungswahn'" handle, werde nun sein Umfeld überprüft; erst vorigen Herbst sei unter anderem in Graz eine große Razzia gegen die Islamisten-Szene durchgeführt worden, wobei der Amoklenker nicht zu den Verdächtigen dieser Razzia zähle. Der Mann sei "[l]aut derzeitigem Ermittlungsstand kein Mitglied einer Islamistengruppe, doch sein blindwütiges Vorgehen gegen völlig unbeteiligte Passanten ... [trage] leider auch die schreckliche Handschrift von Dschihadisten-Einzelkämpfern."

Spekulationen

Weiters wird berichtet, dass der Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Zuge des Anschlages auf "Charlie Hebdo" gewarnt habe, dass Terrorismus auch mit Messern oder Autos stattfinden könne, weshalb die Polizei nun auch das Privatleben des Mannes durchleuchte, da "[n]och ... nicht ausgeschlossen werden [könne], dass es sich bei dem gebürtigen Bosnier doch um einen 'Schläfer' ... [handle]". Ein dem Artikel beigefügtes Bild zeigt laut Begleittext eine Szene von den "Razzien gegen Islamisten in Graz, Wien und Linz im Herbst."

Der Artikel war "Inspiration" für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, um auf seiner Facebook-Seite über ein religiös begründetes Attentat zu spekulieren – mit Berufung auf die "Kronen Zeitung".

Gewissenhaftes Wiedergeben

Nach Meinung des Presserats verstößt der Artikel gegen das Gebot, Nachrichten gewissenhaft und korrekt wiederzugeben. Trotz gegenteiliger Information der Polizei werde den Lesern suggeriert, dass es bei der Amokfahrt einen terroristisch-islamistischen Hintergrund geben könnte. Zudem führe der Abdruck des Fotos von einer Razzia gegen Islamisten in die Irre. "Da die Amokfahrt zum Zeitpunkt der Recherche für den Bericht laut Polizei eben gerade keinen islamistischen Hintergrund aufwies, hält es der Senat für ethisch bedenklich, einen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen herzustellen", heißt es.

Tätig geworden ist der Presserat nach mehreren Leserbeschwerden. Die "Kronen Zeitung" ist nicht Mitglied des Presserats. (red, 13.10.2015)