Bludenz/Hohenems/Wien – Mit Ablauf der Herbstsession des Verfassungsgerichtshofs wird es spannend für Bludenz und Hohenems, denn die Anfechtungen der dortigen Bürgermeisterwahlen standen auf dem Programm des Höchstgerichts. Dass dieses entschieden habe, dass in beiden Städten neu gewählt werden muss, wie die "Vorarlberger Nachrichten" am Samstag berichteten, dementiert VfGH-Sprecher Christian Neuwirth indes.

Die Zeitung berief sich auf "verlässliche Informationen", wonach in beiden Städten den Wahlanfechtungen stattgegeben worden sei. Kommende Woche würden die Bescheide des VfGH zugestellt. Was dessen Sprecher dementiert: "Es gibt keine Entscheidung", betonte er auf APA-Anfrage. Der VfGH nimmt es grundsätzlich sehr genau mit der Kommunikation von Entscheidungen. Gerüchte über den möglichen Ausgang von Verfahren hört man nicht gern, und sie werden auch nicht kommentiert. Die Herbstsession des Höchstgerichts ist soeben zu Ende gegangen.

Anfechtung vor dem VfGH

Am 29. März hatten in Bludenz 27 Stimmen die Kandidaten Mandi Katzenmayer (ÖVP, 64) und Mario Leiter (SPÖ, 50) getrennt. Bereits im Vorfeld wurden Vorwürfe laut, die ÖVP habe Wahlkarten gesammelt und für andere Personen ausgefüllt. Für den unterlegenen Kandidaten Mario Leiter Grund genug, die Wahl vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bringen und anzufechten.

Auch in Hohenems brachte die Gemeindewahl am 15. März kein klares Votum für einen Bürgermeisterkandidaten. Richard Amann (ÖVP, 59) und Dieter Egger (FPÖ, 46) traten am 29. März zur Stichwahl an. Amann blieb mit 121 Stimmen Vorsprung im Amt. Ausschlaggebend waren die Wahlkarten. In den Sprengeln war Egger vorne, das Wahlkarten-Resultat drehte das Ergebnis. Noch am Wahlabend bezweifelte Egger, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Für ihn Grund genug, die Wahl vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen und anzufechten.

Nach der Zustellung haben die beiden Städte 100 Tage Zeit, die Bürgermeister-Stichwahl erneut abzuhalten. Die Kandidaten sollen dieselben bleiben. (APA, 10.10.2015)