Flüchtlinge im ungarischen Röszke im heurigen September.

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Wien – Die Frage, wie es die Staaten Europas mit dem Dublin-System halten, laut dem das Einreiseland eines Flüchtlings in die EU für dessen Asylverfahren zuständig ist, wirkt sich direkt auf die Zahl der dort Schutzsuchenden aus. In Deutschland markierte Ende August die Entscheidung des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration, das Dublin-Verfahren für Syrer auszusetzen, mit dem Beginn des Runs Asylsuchender auf das Land.

In Österreich gibt keine derartige Festlegung. Nach wie vor werden auch im Fall syrischer Flüchtlinge Dublin-Konsultationsverfahren mit anderen EU-Staaten durchgeführt.

Und zwar auch mit dem Nachbarland Ungarn, wo Schutzsuchende laut einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty "keinen Schutz mehr zu erwarten haben". Amnesty fordert eine EU-weite Aussetzung von Dublin-Rückführungen nach Ungarn.

"Einzelfallprüfungen"

"In allen Dublinfällen mit Ungarn werden Einzelfallprüfungen durchgeführt", erläutert ein Sprecher des österreichischen Innenministeriums. Dies sei dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom Verwaltungsgerichtshof aufgetragen worden, der einen solchen Abtransport zuletzt Mitte September gestoppt hatte.

Doch damit ist ein Okay für eine Ungarn-Rückschiebung aus Österreich nicht ausgeschlossen. Derlei Bescheide gibt es auch in diesen Tagen, schildert Christoph Riedl, Leiter des Diakonie-Flüchtlingsdienstes. Die rezenteste ihm bekannte datiere von Dienstag.

Undeutiges Gericht

Gegen Entscheide des BFA kann vor dem Bundesverwaltungsgericht (BvwG) berufen werden. Dort ist die Spruchpraxis, was Ungarn-Rückschiebungen angeht, keineswegs eindeutig. Dem STANDARD liegen drei Beschlüsse aus den ersten Oktobertagen vor, mit denen Flüchtlingen aufschiebende Wirkung gegen die Ungarn-Rückkehr gewährt wurde, respektive eine solche Rückkehr endgültig ausgeschlossen wird.

"Die tatsächlichen Entwicklungen der letzten Monate" in Ungarn – sprich: neue Gesetze, auf deren Grundlage Asylsuchende rascher in Haft genommen werden – machten "eine Neubewertung der Situation erforderlich": So heißt es in einem Beschluss, in dem es um einen jungen Nigerianer geht.

Kosovaren sollen nach Ungarn

Diese Erkenntnisbegründung steht in Widerspruch zu einem weiteren Spruch vom 29. September, der keinen Hinderungsgrund für die Rückschiebung einer kosovarischen Familie nach Ungarn sieht: "Es bestehen keine Hinweise, dass Ungarn in menschenrechtswidriger Weise Haft über Asylsuchende verhängen würde", wird da befunden.

Wirklich nach Ungarn gebracht werde aus Österreich derzeit kein Flüchtling, heißt es dazu aus dem Innenministerium. Die Polizei habe derlei Rücktransporte "vorläufig gestoppt".

Die uneindeutige Entscheidungslage jedoch übe auf Betroffene großen Druck aus, berichtet Riedl. Allein in den vergangenen zwei Wochen hätten zwei von der Diakonie betreute Asylwerber wegen Ungarn-Rückschiebegefahr Suizidversuche unternommen.

In Österreich herrscht unter Flüchtlingen große Angst vor Zwangsrückkehr laut Dublin-Verordnung. (Irene Brickner, 9.10.2015)