Die Wirtschaftskammer rechnet damit, dass weniger als 100 österreichische Unternehmen sich direkt auf das vom Europäischen Gerichtshof gekippte Safe-Harbor-Datenabkommen zwischen der EU und den USA stützen. Wie viele Firmen sogenannte Cloud-Dienste in den USA nutzen und möglicherweise auch betroffen sein könnten, sei schwer abschätzbar, hieß von der WKÖ am Dienstag auf Anfrage.

Beim Cloud-Computing stellen Anbieter Speicherkapazität und Rechendienste online bereit. Ihre Kunden können damit auf den Kauf und die Wartung eigener Hardware verzichten. Die US-Konzerne IBM, Microsoft und Amazon gehören zu den größten Anbietern von Cloud-Diensten.

"Wir müssen uns das Urteil auch erst im Detail anschauen"

Die WKÖ empfiehlt betroffenen Unternehmen zu eruieren, auf welcher Rechtsgrundlage der Austausch sensibler Daten mit den USA derzeit abgewickelt wird. "Wir müssen uns das Urteil auch erst im Detail anschauen", hieß es von der WKÖ-Rechtsabteilung. Es sei wünschenswert, dass die EU-Kommission "relativ rasch" einen neuen Rechtsrahmen für den Datenaustausch mit der USA aushandle. Die Daten von Termin- und Karrieredatenbank könnten derzeit auch mit Standardvertragsklauseln geregelt werden.

Das Safe-Harbor-Abkommen wurde am Dienstagvormittag vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt, weil die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau garantierte. Der österreichische Datenschutz-Aktivist und Jurist Maximilian Schrems hatte vom irischen Datenschutzbeauftragten gefordert, die Übermittlung seiner Facebook-Daten in die USA zu verhindern. Schrems wandte sich an die irischische Datenschutzbehörde, weil Facebook dort seine Europazentrale hat. Die Behörde wies seine Beschwerde mit dem Hinweis auf Safe Harbor ab. Der Datenschutzaktivist wandte sich schließlich an den EuGH. (APA, 6.10. 2015)