Wien – Asyl soll auf drei Jahre befristet werden und nur nach einer weiteren Überprüfung unbefristet gelten. Anerkannte Flüchtlinge sollen nach ihrem Bescheid nur ein Zeitfenster von drei Monaten haben, um ohne Einkommens- und Wohnraumüberprüfung Familiennachzug beantragen zu können. Subsidiär Schutzberechtigte sollen ihre nahen Angehörigen überhaupt erst nach frühestens drei Jahren nachholen dürfen.

So weit die bis dato schriftlich nur stichwortartig existierenden neuerlichen asylrechtlichen Änderungsvorschläge, die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Samstag via Medienberichte kommuniziert hat und die auch dem STANDARD vorliegen. Die jedoch, so der Anwalt und Asylexperte Georg Bürstmayr im STANDARD-Gespräch, "leicht das Gegenteil der damit beabsichtigten Entlastung des Flüchtlingswesens bringen können".

"Tausende zusätzliche Verfahren"

Vor allem die geplante Verlängerung der Wartezeit für subsidiär Schutzberechtigte, um Familiennachzug beantragen zu dürfen, könne "zu tausenden zusätzlichen Verfahren führen", warnt Bürstmayr. Derzeit gäben sich die meisten Betroffenen mit subsidiärem Schutz zufrieden, künftig würden viele von ihnen berufen, um "echtes" Asyl zu erhalten und ihre Familien rascher sowie ohne Einkommens- und Wohnraumüberprüfung nachzuholen.

Die Wartezeitverlängerung für subsidiär Schutzberechtigte sei "wahrscheinlich unverhältnismäßig und nicht zulässig", meint wiederum Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun.

Vor allem Afghanen betroffen

Subsidiärer Schutz wird Flüchtlingen zuerkannt, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland aber bedroht wäre. In Österreich sind das unter anderem viele afghanische Staatsbürger. Subsidiär Schutzberechtigte haben die gleichen Rechte wie anerkannte Flüchtlinge, müssen ihren Status in den ersten fünf Jahren jedoch wiederholt erneuern. Im Unterschied zu Asylberechtigten müssen sie derzeit ein Jahr warten, um eine Antrag auf Familienzusammenführung stellen zu können.

Ob die ins Auge gefasste Familiennachzugswartezeit von drei Jahren für anerkannte Flüchtlinge, die den diesbezüglichen Antrag nicht in den ersten drei Monaten gestellt haben, der Genfer Flüchtlingskonvention oder EU-Recht widerspricht, wagt Bürstmayr "ohne einen ausformulierten Gesetzesvorschlag nicht zu sagen". Die geplante Überprüfung des Schutzes anerkannter Flüchtlinge nach drei Jahren hingegen sei "wohl EU-rechtskonform".

Aiginger: Lage "managebar"

Die Integration der 2015 erwarteten 30.000 Asylberechtigten auf dem Arbeitsmarkt werde heuer rund 500 Millionen, 2016 rund 750 Millionen Euro kosten, meinte der Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts, Karl Aiginger, am Sonntag in der ORF-"Pressestunde". Die Arbeitslosigkeit werde kurzfristig um etwa 0,1 Prozentpunkte steigen. Ab dem dritten Jahr werde der Flüchtlingszuzug jedoch volkswirtschaftliche Erträge bringen. Wobei dieser Effekt durch eine "kombinierte Arbeitsplatz- und Flüchtlingsstrategie" sowie forcierte Schulungen und Deutschkurse beschleunigbar sei.

Die Herausforderungen, so Aiginger, seien "managebar". In ähnlichem Sinne hatten am Samstag rund 100.000 Menschen auf dem Wiener Heldenplatz "Flüchtlinge willkommen" geheißen. (bri, 4.10.2015)