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Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken fordert von der Republik 580.716 Euro und 17 Cent.

Foto: APA / Georg Hochmuth

Wien – Grünes Licht für eine Schadenersatzklage des Hauptangeklagten Martin Balluch im umstrittenen Wiener Neustädter Tierschützerprozess: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Ende August entschieden, dass Balluch das Recht hat, von der Republik Österreich finanziellen Ersatz zu fordern. Damit geht die Amtshaftungsklage Balluchs zurück in die Erstinstanz. Das schriftliche Urteil liegt dem STANDARD vor.

Es geht um viel Geld: Insgesamt 580.716,17 Euro fordert Balluch von der Republik – als Ersatz unter anderem für Anwaltskosten und als Entschädigung für die emotionale Belastung durch U-Haft und Gerichtsprozess. Zur Erinnerung: Die Tierschützer waren im Mai 2008 für 105 Tage in U-Haft genommen worden. Ab März 2010 standen sie 13 Monate lang vor Gericht. Die Wende im Verfahren kam mit dem Erscheinen des Spitzels "Danielle Durand", den die Angeklagten mittels Detektivs aufgespürt hatten. Ganze 16 Monate lang war die verdeckte Ermittlerin bis ins Innerste der Tierschützerkreise vorgedrungen – und hatte trotzdem keinerlei belastende Indizien finden können. Alle Angeklagten wurden freigesprochen.

Spitzel brachte Wende

Balluch argumentiert so: Wäre der entlastende Bericht des Spitzels von Anfang an gewürdigt worden, wäre es nie zur Anklage und damit nie zum Gerichtsprozess gekommen. Die Amtshaftungsklage war vom Erstgericht im Juli 2014 abgeschmettert worden: Balluchs Anspruch sei verjährt, da die Klage erst im November 2013 eingebracht wurde. Begründung: Er habe ja schon zur Zeit der U-Haft im Jahr 2008 wissen können, dass eine verdeckte Ermittlerin unterwegs gewesen sei, ab dann habe also die dreijährige Verjährung zu laufen begonnen.

Balluch ging in Berufung, das Oberlandesgericht Wien gab ihm im April Recht: Von Verjährung könne keine Rede sein. Da die Republik Österreich gegen diese Entscheidung Rekurs erhob, landete die Causa beim OGH. Und dieser sagt nun: Man könne einem Angeklagten nicht auferlegen, aktiv entlastende Beweise zu fordern. Es sei vielmehr Aufgabe von Polizei und Staats anwaltschaft, die Fakten auf den Tisch zu legen. Die Verjährungsfrist begann somit erst zu laufen, als "Durands" Bericht ans Licht gekommen war – im Dezember 2010. Das sind schlechte Nachrichten für jene Tierschützer, die bisher keine Klage eingebracht haben: Ihre Ansprüche sind verjährt.

Bis dato hat Balluch von der Republik 26.700 Euro erhalten – für U-Haft, Anwaltskosten und Verdienstentgang. Ihm zufolge hätten jedoch allein die Anwaltskosten von Mai 2008 bis zum rechtskräftigen Freispruch im Juni 2012 insgesamt 980.000 Euro betragen. (Maria Sterkl, 3.10.2015)