Im Streit über Werbeblocker im Internet hat Axel Springer wie bereits andere Medienunternehmen eine Schlappe erlitten. Das Landgericht Köln entschied nach Angaben beider Parteien am Dienstag, dass das Kölner Start-up-Unternehmen Eyeo weiterhin seine kostenlose Software zum Unterdrücken von Reklame im Netz anbieten darf.

Springer will das Urteil vor dem Oberlandesgericht anfechten. "Wir halten das Geschäftsmodell von Eyeo für rechtswidrig", erklärte der Konzern.

Medienunternehmen gegen Eyeo

Im Streit über die Zulässigkeit der Anti-Reklame-Software Adblock Plus der Firma Eyeo sind bereits die Fernsehanbieter ProSiebenSat.1 und RTL vor deutschen Gerichten abgeblitzt. Dort läuft noch eine ganze Reihe von Klagen von Medienunternehmen gegen den Kölner Anbieter. Nach Einschätzung von Beteiligten dürften bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung Jahre vergehen. Vorerst haben die Konzerne keine rechtliche Handhabe gegen die Unterdrückung von Online-Werbung, die zu ihren wichtigsten Einnahmequellen zählt.

Die für Nutzer frei erhältliche Software von Eyeo arbeitet wie eine Firewall zwischen dem Internet-Browser und dem Werbe-Server. Sie blockiert sowohl Werbung auf Internetseiten und auf Facebook wie auch Video-Reklame auf Youtube. Werbetreibende können sich auf eine sogenannte Weiße Liste setzen lassen, größere Firmen nach Eyeo-Angaben jedoch meist nur gegen Gebühr. Halten sie der Überprüfung der Eyeo-Nutzer stand und wird ihre Werbung als nicht zu aufdringlich eingestuft, werden ihre Angebote von der Werbeunterdrückung ausgenommen. Eyeo nimmt für sich in Anspruch, die Interessen der Internetnutzer vertreten, die selbst über den Einsatz des Werbeblockers entscheiden könnten.

Auch auf Mobilgeräten von Apple sind neuerdings Werbeblocker verfügbar. (APA, 29.09.2015)