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Dieses Foto von 1936 zeigt eine Vertrauensfrau der Deutschen Arbeitsfront (Mitte) an ihrer Arbeitsstelle bei der Zuteilung von Wäschezuschnitten zur Weiterverarbeitung.

Foto: picturedesk.com / Ullstein Bild / Peter Weller

Wien – Wenn Geschichte geschrieben wird, dann passiert das selten in einer Amtsstube. Jedoch ist das Verwaltungswesen kein von seiner Zeit losgelöster Gegenstand, sondern spiegelt auch immer die historischen Vorgänge in der jeweiligen Epoche wider. Dennoch ist eine historisch-kritische Auseinandersetzung mit den einzelnen Einrichtungen der öffentlichen Hand hierzulande eher eine Seltenheit, konstatiert Oliver Rathkolb vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien: "In Österreich gibt es bislang sehr wenige kritische Institutionengeschichten. Das hat bei uns keine starke Tradition." Jedoch ändere sich das seit einer Weile: "Eine wachsende Zahl von Institutionen ist inzwischen bereit, sich ihrer eigenen Geschichte zu stellen."

Das gilt anscheinend auch für das Sozialministerium: In dessen Auftrag untersuchten Rathkolb und seine Mitarbeiter die Geschichte der Arbeitsmarktverwaltung in Österreich von 1917 bis 1957. Zwei Jahre lang wälzten die Geschichtswissenschafter Akten des Österreichischen Staatsarchivs, des Deutschen Bundesarchivs sowie historische Bestände der AMS-Landesgeschäftsstellen in Ober- und Niederösterreich. Die Forschungsarbeit wurde heuer abgeschlossen.

Dass dieser Untersuchungszeitraum noch in der Endphase des Habsburgerimperiums und nicht mit einem klaren Schnitt in der Ersten Republik beginnt, hat seine Gründe: Im Jahr 1917 wurden erstmals rechtliche Grundlagen für einen zentralstaatlich geleiteten Arbeitsverwaltungsapparat geschaffen. Gerade die vielen Kriegsheimkehrer des Ersten Weltkriegs stellten die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die neugeschaffenen behördlichen Strukturen sollten dabei helfen, die zahlreichen Soldaten auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen. Im Zentrum dieser Bemühung stand die Gründung des "Ministeriums für soziale Fürsorge" – seinerzeit das weltweit erste Ministerium dieser Art.

Dieser in der Monarchie beschrittene Weg wurde in der Ersten Republik fortgesetzt: Das zu Kaiserzeiten bloß angedachte Netz der Arbeitsämter wurde nun tatsächlich über das ganze Land gesponnen. Frühe Erfolge blieben jedoch aus, stellt Projektmitarbeiter Mathias Krempl fest: "Gegen die wirtschaftlich angespannte Situation jener Zeit kam man auch mit dieser neuen Infrastruktur nicht an. Ein Arbeitslosenanteil von 26 Prozent im Jahr 1933 zeigt, dass die Ämter nur sehr bedingt Erfolge verzeichnen konnten."

Regimetreue Arbeitssuchende

Ein Jahr später wurde unter Engelbert Dollfuß die austrofaschistische Diktatur errichtet, womit sich die Zielsetzung der Arbeitsämter änderte: Ihre Aufgabe war es von nun an vor allem, Stellen an Mitglieder der Vaterländischen Front, des Freiwilligen Schutzkorps sowie an andere regimetreue Arbeitssuchende zu vermitteln und politisch Andersdenkende entsprechend zu diskriminieren. "Beim Sichten der Akten fällt auf, dass es selbst bei der Besetzung der kleinsten Polizeiposten und Trafikantenstellen ständig zu Interventionen von Amts wegen kam und jeder hinsichtlich seiner politischen Gesinnung im großen Stil durchleuchtet wurde", sagt Johannes Thaler, der ebenfalls für diese Studie geforscht hat.

Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich 1938 wurde diese bürokratische Vorarbeit dann im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie, die in den Jahren zuvor noch selbst mit dieser Beamtenschnüffelei bekämpft wurde, umfunktioniert. Rathkolb: "Es ist sehr typisch für Österreich, dass 1938 alle Institutionen ihre schwarzen Listen ganz schnell zusammenhaben, weil die Stigmatisierung schon vorher klar zugeordnet war." So kommt es hier bereits zu der ersten politisch und rassistisch motivierten Entlassungswelle, noch bevor dazu aus Berlin die Order gegeben worden war.

Damit wird die österreichische Arbeitsmarktverwaltung auch zu einem wesentlichen Verfolgungsinstrument gegen die jüdischen Bürger in der "Ostmark". Vor allem wird in den Ämtern ein Großteil der Zwangsarbeit in Österreich organisiert, wie Krempl aufzeigt: "Da Zwangsarbeit keinerlei Rechtsgrundlage besitzt, mit der man eine Institution in die Schranken weisen kann, hatten die Behörden seinerzeit viel Spielraum." Und den nutzten sie bereitwillig: Die einzelnen Ämter requirierten eigenständig versklavte Arbeitskräfte aus dem besetzten Polen – 1945 bestand ein Drittel der in Österreich Beschäftigten aus Zwangsarbeitern.

Beitrag zur Entnazifizierung

Nach dem Kriegsende wendet sich in der Zweiten Republik diese Verwaltungsmaschinerie aber genauso wirkungsvoll gegen diejenigen, denen sie vorher noch so zynisch effizient gedient hatte: Die Ämter leisteten zur Überraschung der Forscher einen umfangreichen Beitrag zur Entnazifizierung und veranlassten die Entlassung zahlreicher NSDAP-Mitglieder, deutsche Spitzenbeamte wurden schleunigst abgeschoben. "Dass man mit dem Rauswurf der sogenannten Altreichsdeutschen das Problem für gelöst gehalten hat, ist bezeichnend für die von der Opferdoktrin geleitete österreichische Geschichtspolitik", sagt Rathkolb.

Da passt es ins Bild, dass es mit dem großen Reinmachen auch schon bald wieder vorbei war: Nachdem das neue Verbotsgesetz 1947 die schwammige Unterscheidung von belasteten und minder belasteten Nazis etablierte, wurden zahlreiche Parteimitglieder im öffentlichen Dienst wieder eingestellt. Spätestens als 1957 die allgemeine NS-Amnestie in Kraft trat, konnten alle wieder in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen. (Johannes Lau, 3.10.2015)