Madrid/Barcelona – Nur zwei Tage nach den Regionalwahlen in Katalonien wurde bekannt, dass sich Kataloniens nationalistischer Regierungschef Artur Mas (CDC) für eine Volksbefragung über die Unabhängigkeit im November vergangenen Jahres vor Gericht verantworten muss.
Wie spanische Medien am Dienstag berichten, klagt der Oberste Katalanische Gerichtshof Mas sowie weitere Mitglieder der katalanischen Regionalregierung wegen der Unterschlagung öffentlicher Gelder, zivilen Ungehorsams, Rechtsbeugung und Amtsanmaßung an.
Mas, Kataloniens stellvertretende Ministerpräsidentin Joana Ortega sowie die regionale Bildungsministerin Irene Rigau müssen sich bereits am 15. Oktober vor Gericht gegen die Anklagepunkte verteidigen.
Klage der Zentralregierung
Das spanische Verfassungsgericht hatte auf Klage der spanischen Zentralregierung ein von Artur Mas am 9. November 2014 geplantes Unabhängigkeitsreferendum ausgesetzt. Mas beraumte die 5,5 Millionen stimmberechtigten Katalanen dennoch ein. Benannte das Referendum allerdings in "Bürgerbeteiligungsprozess" um. Zwei Millionen Menschen – mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Katalanen – nahmen teil. Gut 80 Prozent sprachen sich dabei für eine Trennung von Spanien aus.
Der Oberste Katalanische Gerichtshof sieht in diesem Vorgehen eine Zuwiderhandlung gegen die Aussetzung des Unabhängigkeitsreferendums durch das Verfassungsgericht. Nach der Bürgerbefragung beraumte Mas vorgezogene Regionalwahlen als Ersatz an, bei denen die separatistischen Parteien am vergangenen Sonntag eine absolute Parlamentsmehrheit, aber keine Stimmenmehrheit erreichten. (APA, 29.9.2015)