Beamtendienstrecht. Pragmatisierung. Disziplinarkommission. Diese ehrwürdigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes führen in Österreich recht oft zu folgendem Ergebnis: Da kann ma nix machen.

An der WU Wien gab bzw. gibt es einen Professor, der seit Jahren Mitarbeiterinnen und Studentinnen sexuell belästigt. Das übliche Programm: am Busen berührt, Aufforderungen zum Schmusen, anzügliche Bemerkungen. Und, ein Zeichen für Sinnestrübung, er verschickte Fotos von seinem Penis.

Das ging so seit 2006, also eine ganze Weile. Jetzt wurde der Mann für vier Jahre suspendiert und muss vier Monatsgehälter Strafe zahlen. Die unabhängige Disziplinarkommission entschied sich gegen eine Entlassung. Der scheidende Rektor Christoph Badelt bedauerte mehrfach, dass das Beamtendienstrecht eine Entlassung nicht möglich mache. Das stimmt so nicht ganz, aber der Punkt ist, dass die Disziplinarkommission eben meinte, der Professor habe seinen Job ordentlich gemacht und Reue gezeigt.

Der wirkliche Punkt ist diese "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"-Mentalität, vor allem im öffentlichen Bereich. Disziplinarkommissionen lassen regelmäßig Polizisten für schwerste Verstöße davonkommen, weil die Personalvertretung Druck macht. Auch hier hieß es, der Professor wollte halt gern seinen Beamtenstatus behalten. Ja, eh. (Hans Rauscher, 25.9.2015)