Salzburg – Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstag eine 26-jährige Bardame vom Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betrugs freigesprochen worden. Die eingebürgerte Rumänin soll einem Salzburger Priester mehrfach größere Geldbeträge herausgelockt haben, indem sie ihm Notlagen vorspielte – offenbar nach der Krankheit und schließlich dem Tod ihrer eigenen Mutter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zunächst soll der Pfarrer der Frau ein Darlehen in der Höhe von 34.000 Euro gewährt haben, dazu kamen später weitere 29.000 Euro für die Pflege- und letztlich die Begräbniskosten der Mutter. Besonders pikant ist dabei, dass die Angeklagte behauptete, es habe ein sexuelles Verhältnis mit dem Priester bestanden. Ein mehr oder weniger eindeutiger SMS-Verkehr dürfte das auch belegen. Details dazu wurden heute allerdings nicht bekannt: Die Öffentlichkeit wurde von dem Verfahren ausgeschlossen. Laut Staatsanwaltschaft verteidigte sich die Frau aber dahin gehend, dass ihr der Mann die Gelder freiwillig gegeben habe.

Darlehen oder freiwillige Zuwendungen

Wie Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner sagte, sei nicht mit notwendiger Sicherheit festgestellt worden, ob die der Bardame übergegebenen Beträge als Darlehen gedacht waren oder freiwillige Zuwendungen waren. Darüber hinaus war am ersten Verhandlungstag im März bekannt geworden, dass der römisch-katholische Geistliche der Bardame weitere 72.000 Euro übergeben hatte. "Er konnte nicht sagen, ob er der Frau das Geld nicht auch gegeben hätte, wenn er gewusst hätte, dass sie es nicht zurückzahlen kann", sagte Pfarrkirchner

Die Staatsanwaltschaft gab zum Urteil am Donnerstag keine Erklärung ab. (APA, 24.9.2015)