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Der Lindt-Teddy hat weiterhin Grund zu lächeln.

Foto: apa/Marius Becker

Kilchberg – Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt hat beim deutschen Bundesgerichtshof einen Sieg errungen. Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den Lindt-Teddy – eine Schokoladenhohlkörperfigur – nicht verletzt, entschied das Gericht am Mittwoch. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Fall hinaus.

Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte ihn aus dem Süßwarenregal verbannen. Der Grund: Haribo vertreibt seit den 1960er-Jahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roten Schleife zu sehen. Lindt vertreibt zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt.

Die Vorinstanzen hatten einmal Haribo, einmal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage Haribos abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum Bundesgerichtshof gegangen. (APA, 23.9.2015)