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Wohl die berühmteste "Happy Birthday"-Interpretin: Marilyn Monroe.

Foto: Matty Zimmerman, File/AP/dapd

Das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday to You" ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am Dienstag. Das Lied sei Allgemeingut, urteilte Richter George King.

Niederlange für Warner

Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Musikriesen Warner Music Group. Das Gericht urteilte, dass Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitzen. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Das Label verdiente etwa zwei Millionen Dollar (1,79 Mio. Euro) im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs.

Ursprünglich wurde das Urheberrecht 1935 von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter King galt dieses nur für die Melodie, nicht aber für den Text. Die Melodie ist seit Jahren Allgemeingut.

1893 komponiert

"Nun ist "Happy Birthday" nach 80 Jahren endlich frei", sagte Klägeranwalt Randall Newmann nach dem Urteil. Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich "Good Morning to You". Der Geburtstagstext entstand später. Drei Dokumentarfilmer hatten 2013 die Klage eingebracht. In Deutschland ist laut der Verwertungsgesellschaft Gema "Happy Birthday to You" nur noch bis Ende 2016 geschützt. (APA/dpa, 23.9.2015)