Wien – Die Einkommenstransparenz in Stellenanzeigen laut den Vorschriften der 2011 in Kraft getretenen Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz ist mittlerweile großteils gegeben. Dies geht aus einer aktuellen Evaluierungsstudie im Auftrag des Frauenministeriums hervor. Doch ist damit auch das Ziel erreicht, all jenen Frauen zu einem gerechteren Lohn zu verhelfen, die nicht verhandlungsgeübt sind und wenig Einblick in Lohnsysteme haben?

Offenbar nicht. Denn: "Die Studie hat gezeigt, dass die tatsächlich bezahlten Gehälter vor allem von Männern dann jedoch oftmals deutlich höher waren", heißt es aus dem Frauenministerium.

Waren 2011 nur in 48 Prozent der Inserate Gehaltsangaben vorhanden, ist dieser Anteil seither sukzessive gestiegen und betrug im Vorjahr 87 Prozent (2012: 74, 2013: 79 Prozent). Auffallend: Während in Wien überwiegend Gehaltsangaben vorhanden waren, war dies in Vorarlberg nur in der Hälfte der Inserate der Fall.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) will gegensteuern: In den Berichten sollen künftig die einzelnen Gehaltsbestandteile aufgeschlüsselt werden werden, samt einheitlicher Formvorlagen für die Erstellung. Zudem sollen Unternehmen und Betriebsrat einmal im Jahr die Ergebnisse der Einkommensberichte diskutieren. Für mehr Qualität der Stelleninserate soll eine Angabe von Bandbreiten mit Mindest- und erwartbarem Höchstgehalt sorgen, sowie ein Anzeigerecht für AK und Gewerkschaften. Mögliche Sanktionen seien für die Wirtschaft leider ein "ziemliches No-Go". (red, 21.9.2015)