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Die Mandatare im parlamentarischen Hypo-U-Ausschuss haben ihre Aktenlieferungen bereits medientauglich beschriftet.

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien – Im parlamentarischen U-Ausschuss ist es am Donnerstag um Feinheiten, Unterscheidungen und Zufälle gegangen. Erste Auskunftsperson war Alfred Lejsek, Spitzenbeamter im Finanzministerium und Aufsichtsratschef der Finanzmarktaufsicht FMA.

Einer der Themenkomplexe, zu denen er befragt wurde, betrifft zwei Verfahren, die praktisch gleichzeitig liefen. Das Geschäftsleiterqualifikationsverfahren (Absetzungsverfahren) gegen den Hypo-Vorstand unter Wolfgang Kulterer, das die FMA nach Auftauchen der Swapverluste 2006 in Gang setzte. Und das Absetzungsverfahren gegen den FMA-Vorstand, das das Ministerium führte. Das war damals nicht bekannt – im Ausschuss gab es Hintergrund dazu. Jörg Haider hatte sich davor, wie berichtet, bei Finanzminister Karl-Heinz Grasser über die Behandlung der Bank durch die Aufsicht in Wien beschwert.

Empfehlung, nicht Weisung

Ob das Verfahren gegen die FMA-Chefs auf Weisung des Ministers erfolgt ist? Diese Frage – und damit wäre man bei den Unterscheidungen angelangt – verneinte Lejsek. Denn er habe nur eine E-Mail vom Kabinettchef des Ministers mit "Handlungsanleitungen" erhalten, also eine "Empfehlung". Formelle Weisungen könne nur der Minister erteilen. Er, Lejsek, hätte aber von sich aus "das Gleiche getan", also Ermittlungen eingeleitet.

Zur Erinnerung, worum es ging: Die Hypo hatte Spekulationsverluste von rund 328 Mio. Euro eingefahren, falsch verbucht, im Frühling 2006 entdeckte das der (neue) Wirtschaftsprüfer und zog das Bilanztestat zurück. Kulterer (später wegen Bilanzfälschung verurteilt) wollte nicht gehen, die FMA startete ihr Verfahren.

"Zufall, purer Zufall"

Auch im Finanzministerium begannen sich die Rädchen zu drehen. Die Rechtsabteilung empfahl kein Absetzungsverfahren gegen den FMA-Vorstand, aber man begann trotzdem, den Sachverhalt zu ermitteln. Womit man bei den Feinheiten angekommen wäre, denn: "Das war kein Verfahren, das war nur eine Sachverhaltsermittlung, die damit endete, dass keine Absetzung stattfand."

Geendet hat das Verfahren (oder eben die Sachverhaltsermittlung) dann genau einen Tag nach der Einstellung des FMA-Verfahrens gegen Kulterer und Co. Der Bankchef wechselte im Sommer 2006 in den Aufsichtsrat der Bank, damit hatte sich das Thema. Tags darauf stellte das Ministerium das Verfahren gegen den FMA-Vorstand ein. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, denkt wohl auch SPÖ-Mandatar Krainer: "Zufall, purer Zufall", rief er.

Der Not-distressed-Rabatt

Nichts Neues erfuhr man von Lejsek ("Sind Sie das Mastermind der Bankenaufsicht?", so Krainer, "Eigenlob stinkt", antwortete der Beamte) zur Zuteilung von Partizipationskapital 2008. Dass die Nationalbank die Hypo als "not distressed" benotete (obwohl es nur "distressed" oder "sound" gab), habe keine Reaktion im Ministerium ausgelöst. "Wir hielten es für vertretbar, dass man die Bank ins Sound-Paket" einordnet, erklärte der Zeuge. Die Hypo musste daher keinen Restrukturierungsplan erstellen und bekam nur acht (statt 9,3) Prozent fürs Staatskapital verrechnet. Bezahlt hat sie aber sowieso gar nichts.

Der frühere Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig wurde am Donnerstag vom Bundesverwaltungsgericht zu einer Strafe von 3000 Euro verurteilt, weil er im U-Ausschuss nicht als Zeuge erschien. Dobernigs Anwalt will das Urteil beeinspruchen. (Renate Graber, 17.9.2015)