Wien – Die Schadenersatzklage von Ingeborg Friehs, die bei der Nachbesetzung des AMS-Wien-Leitungspostens im Jahr 2012 nicht zum Zug gekommen ist, wurde abgewiesen. Das entsprechende gerichtliche Verfahren gegen das Arbeitsmarktservice Österreich sei rechtskräftig abgeschlossen, teilte das Sozialministerium am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Der Rechtsstreit nahm seinen Ausgang, als die Nachfolge der scheidenden AMS-Chefin Claudia Finster ausgeschrieben wurde. Die damalige AMS-Vizechefin Friehs bewarb sich um den Posten, den letztendlich Petra Draxl, eine Abteilungsleiterin im Sozialministerium, erhielt. Die Entscheidung, so zeigte sich Friehs stets überzeugt, sei von Bund und Rathaus gesteuert worden.

Hundstorfer um "objektive Beurteilungsgrundlage" bemüht

In der Urteilsbegründung sei darauf hingewiesen worden, dass keiner der handelnden Personen ein "haftungsbegründendes Verhalten" angelastet werden könne, hieß es. Es sei davon auszugehen, dass Minister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sich vor der Entscheidung "um eine objektive Beurteilungsgrundlage bemüht" und anhand dieser entschieden habe, wird das entsprechende Urteil zitiert.

Die gegen die Klägerin bestehenden Vorbehalte seien nicht als "Ausfluss eines parteipolitischen Postenschachers" zu verstehen, sondern als "Resultate realer Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Klägerin". Dies habe ihre Bestellung für manche Mitglieder des Verwaltungsrates als nicht wünschenswert erscheinen lassen, heißt es in der Entscheidung laut Ministerium weiters. (APA, 17.9.2015)