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Facebook gerät für seinen laxen Umgang mit Hasspostings zunehmend in die Kritik.

Foto: AP

Seit Monaten dominiert das Thema Flüchtlinge die europäische Berichterstattung. Auch in Foren und Kommentarbereichen wird eifrig darüber diskutiert, wie der Krise in und um Syrien beizukommen ist und wie die Union mit dem zunehmenden Strom an Vertriebenen umgehen soll.

Neben sachlichen Auseinandersetzungen wird die Debatte dabei von Anfang an auch von hetzerischen Kommentaren begleitet. Nicht selten posten Menschen unter ihrem Klarnamen hasserfüllte und diffamierende Texte, Forderungen und Drohungen. Doch Konsequenzen gibt es selten. Gleichzeitig mehrt sich auch Kritik an Facebook, das in den Augen vieler zu lax mit derartigen Inhalten umgeht.

Doch der Umgang mit Hasspostings gestaltet sich rechtlich nicht ganz leicht. Hinsichtlich der Frage der Verantwortung und Verfolgung gelten komplexe Regelungen, wie der ORF berichtet.

Kenntnis vorausgesetzt

Wird etwa ein verhetzendes Posting auf einer Facebook-Seite geschrieben, trifft den Inhaber der Seite erst einmal keine Verantwortung, erklärt Strafrechtskenner Herbert Fuchs von der Universität Wien. Der Betreiber haftet für eine Nichtentfernung erst, wenn er nachweislich von der Existenz des Eintrags wusste. Folglich muss er von einem Nutzer in Kenntnis gesetzt werden. Das Posting selbst kann in vielen Fällen wiederum erst geahndet werden, wenn es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.

Zunehmend wird auch von Facebook gefordert, schneller und schärfer einzugreifen. Auch hier wird das gleiche Prinzip angewandt. Erst wenn ein User einen Kommentar meldet. Gilt Facebook als informiert. Das Bearbeitungsprozedere des sozialen Netzwerks geht jedoch über mehrere Stellen.

Theorie und Praxis

Diskriminierung und Rassismus sind laut offizieller Facebook-Richtlinien Tabu. Einträge, die andere wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder Ethnie angreifen, sind verboten – bekräftigt das Unternehmen auch selbst.

In der Praxis scheint dies allerdings oft nicht zu funktionieren. Ein Grund dafür könnte sein, dass die gemeldeten Kommentare nicht von Mitarbeitern in Deutschland oder Österreich gesichtet werden, sondern im Ausland.

US-Standards

Max Schrems, der mit Facebook bezüglich Datenschutzthemen im rechtlichen Dauerstreit liegt, ortet einen Teil der Problematik auch darin, dass sich Facebook vor allem am US-Recht orientiere. Vieles, was in Österreich geahndet würde – darunter auch Wiederbetätigung – fällt in den USA unter die Kategorie "Meinungsfreiheit".

Im Gegensatz dazu verschwinden Bilder, die offenbar oder tatsächlich nackte Tatsachen enthalten, ausgesprochen schnell. Laut Facebook hat dies jedoch nicht mit Rechtssprechung zu tun, sondern damit, dass für Mitarbeiter die Einstufung solcher Fotos leichter ist, als sprachliche Verstöße. Facebook ortet hier selbst Nachholbedarf.

Politik fordert schärferes Durchgreifen

Mittlerweile fordern unter anderem der deutsche und der österreichische Justizminister deutlichere Maßnahmen von Facebook. Eine vorgebrachte Idee ist etwa eine "freiwillige Selbstkontrolle", um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies wiederum könnte jedoch die Verfolgung strafrechtlich relevanter Einträge erschweren. (gpi, 13.09.2015)