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Diese kubanischen Häftlinge wurden 1998 anlässlich des Besuchs Johannes Paul II. freigelassen und durften nach Kanada ausreisen

Foto: REUTERS/Peter Jones

Havanna – Anlässlich des bevorstehenden Papstbesuchs hat die kubanische Regierung eine Amnestie für 3.522 Gefangene angekündigt. Die freizulassenden Häftlinge würden entsprechend ihren Vergehen, ihrem Verhalten im Gefängnis, der Dauer ihrer Strafe und nach gesundheitlichen Aspekten ausgewählt, berichten staatliche Medien.

Die Nachrichten-Website Cubadebate nennt die Kriterien für eine mögliche vorzeitige Haftentlassung: Verurteilte unter 20 oder über 60 Jahre, chronisch Kranke, Frauen sowie Häftlinge, deren Freilassung 2016 anstünde, könnten freikommen, ebenso inhaftierte Ausländer, wenn deren Heimatland ihre Aufnahme zusichert.

Eine Vielzahl von Delikten wie Mord, Vergewaltigung, Raub, aber auch das Schlachten von Großvieh ohne die erforderliche Genehmigung sind dezidiert ausgeschlossen.

72 Stunden

Die Amnestie ist beispiellos seit der Revolution von 1959 auf Kuba und gilt als Geste des guten Willens. Sie soll binnen 72 Stunden umgesetzt werden. Der Staatsrat ist das höchste Regierungsorgan in dem Inselstaat.

Papst Franziskus will die Karibikinsel von 19. bis 22. September besuchen. Amnestien gab es bereits im Zuge von Besuchen der Päpste Benedikt XVI. im Jahr 2012 sowie Johannes Paul II. im Jahr 1998. Damals kamen allerdings deutlich weniger Häftlinge frei. (red, APA, 11.9.2015)