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Ministerin Mikl-Leitner (rechts) – hier mit einem Flüchtling (links) sowie Kardinal Christoph Schönborn (Mitte) – am 5. September in Nickelsdorf. Bei diesem Besuch ging es nicht immer derart friedlich zu.

foto: apa/schlager

Nickelsdorf/Wien – Ein verweigerter Händedruck mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) samt darauffolgender Eskalation hat nun rechtliche Schritte zur Folge. Laut Informationen des STANDARD hat der Wiener Anwalt Georg Zanger am Donnerstag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Christoph R.-H., Kabinettsmitglied Mikl-Leitners, eingebracht.

Inmitten des Chaos, das am 5. September an der Grenzstation Nickelsdorf in Richtung Ungarn nach der Ankunft hunderter erschöpfter Flüchtlinge herrschte, habe R.-H. Anahita Tasharofi von der Flüchtlingshilfs-NGO "Flucht nach vorn" einen Stoß von versetzt, heißt es in der Anzeige. Dadurch sei die Frau auf den Rücken gefallen und habe eine Prellung erlitten, die ihr immer noch starke Schmerzen bereite. Der Ministerin-Mitarbeiter, der in Niederösterreich auch in einem Gemeinderat sitzt, habe sich "vorsätzlicher Körperverletzung mit Gesundheitsfolgen über drei Tagen" schuldig gemacht.

Video auf Youtube gestellt

Besagter Stoß wurde auch gefilmt, das Video wurde auf Youtube gestellt. Darauf ist zu sehen, wie Tasharofi niedergestoßen wird; laut Strafanzeige, nachdem die Ministerin ihre Hand ergriffen hatte – gegen den Willen der Flüchtlingshelferin, die "die Innenministerin für das Chaos und die verzweifelte Lage der Flüchtlinge mit verantwortlich" sah.

Tasharofi habe versucht, Mikl-Leitner ihre Hand zu entziehen. Die Ministerin habe das durch Nach-unten-Drücken verhindert. Dadurch sei Tasharofi "emotionalisiert" gewesen, habe jedoch nicht zu schimpfen begonnen, wie später vom Innenministerium behauptet worden sei. Plötzlich seien Sicherheitsbeamte auf sie zugekommen, unter ihnen R.-H. Sein Stoß sei ohne Vorwarnung erfolgt.

Entschuldigung mit Nachsatz

"Ich möchte mich ganz aufrichtig für meine Abwehrreaktion entschuldigen", hatte R.-H. später getwittert. Nachsatz: "Leider ist im Film nicht ersichtlich, was vorher, außerhalb des am Video Ersichtlichen, und nachher passierte" – nämlich eine Attacke, bei der er selbst Prellungen davongetragen habe. Auf Körperverletzung steht eine Strafe von bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu drei Jahren Haft. (Irene Brickner, 10.9.2015)