Wien – Auch die SPÖ ist nun dafür, zur Umsetzung des einheitlichen Haushaltsrechts in den Bundesländern das Finanzverfassungsgesetz anzupassen. Man müsse die Verfassung den Erfordernissen anpassen, sagte SPÖ-Budgetsprecher Jan Krainer im Ö1-"Morgenjournal" am Donnerstag. Zudem will er einen neuen Anlauf, das Spekulationsverbot und Haftungsobergrenzen in den Verfassungsrang zu heben.

Krainer findet den Vorschlag von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), das einheitliche Haushaltsrecht über eine 15a-Vereinbarung (Bund-Länder-Vereinbarung) zu regeln, unnötig: "Ich habe gesagt, dass ich das nicht notwendig sehe." Gleichzeitig hält er den Entwurf Schellings nicht für einen Kniefall vor den Ländern, berichtete Ö1.

"Für mich kommt es aber auf Inhalt und Wirkung an", sagte Krainer. Es gehe erstens darum, dass alle Gebietskörperschaften, alle Länder und alle Gemeinden nicht spekulieren. Und zweitens müssten sie "ihre Buchhaltung so auf Stand halten, dass sie miteinander vergleichbar sind".

Zustimmung zu Grünen-Vorschlag

Dem Vorschlag der Grünen, die einheitlichen Regeln über eine Verordnung und zusätzlich über eine Anpassung der Finanzverfassung zu erreichen, kann Krainer etwas abgewinnen: Man solle die Finanzverfassung an die Erfordernisse anpassen: "Die, glaube ich, müssen wir ein bisschen verändern, damit möglichst viel in der Verordnung drinnen ist." So müssten etwa Gemeindeverbände von den Budgetregeln erfasst sein. Auch Beteiligungen, Stiftungen und Fonds wie auch das Risikomanagement sollten von der Verordnung erfasst sein.

Grund für die Debatte ist ein Passus im Finanzverfassungsgesetz, der dem Finanzminister die Möglichkeiten einräumt, per Verordnung "Form und Gliederung" der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften festzulegen. Nicht erwähnt wird dort, ob er auch die Inhalte vorgeben darf.

Finanzministerium und die Länder haben Bedenken, dass der Verfassungsgerichtshof Teile einer Verordnung aufheben könnte. Daher will Schelling den Weg über 15a-Vereinbarungen. Die Grünen hatten am Mittwoch Bedenken geäußert, dass diese Vereinbarungen von den Länder nicht oder nur teilweise umgesetzt werden könnten, und daher den Weg über eine Verordnung inklusive Festlegung in der Verfassung gefordert.

Krainer für Spekulationsverbot

Krainer will auch einen neuen Anlauf nehmen, das Spekulationsverbot und die Haftungsobergrenzen in der Finanzverfassung zu verankern. Beides ist im Wahljahr 2013 gescheitert. Stattdessen wurden lediglich 15a-Vereinbarungen unterzeichnet, die einige Bundesländer bis heute nicht umgesetzt haben.

Krainer will das nun ändern: Es müsse "sowohl das Spekulationsverbot als auch eine klares maximales Risiko, das eine Gebietskörperschaft eingehen kann", festgelegt werden. "Das, was in Kärnten passiert ist, dass ich Haftungen für ein Vielfaches des Landesbudgets eingehe, das muss einfach verboten sein. Und zwar einheitlich und nicht jedes Bundesland macht das anders." Die derzeitigen Regelungen über 15a-Vereinbarungen findet Krainer "nicht ausreichend".

Gemeindebund-Vize gegen doppelte Buchhaltung

Von den Gemeinden kam am Donnerstag Kritik an der Debatte: Aus Sicht von Gemeindebund-Vizepräsident Rupert Dworak (SPÖ) ist es nicht nötig, dass jede kleine Gemeinde eine doppelte Buchhaltung führt und eine Bilanz erstellt. "Die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht würde die Gemeinden 250 Millionen Euro kosten", sagte er am Rande des 62. Gemeindetags in Wien. Deshalb hoffe er, dass sich Finanzminister Schelling (gegenüber dem Rechnungshof durchsetze und das von den Gemeinden entwickelte System angenommen wird.

FPÖ für einheitliches Haushaltsrecht

Auch die FPÖ tritt für eine Änderung der Finanzverfassung zur Umsetzung einheitlicher Haushaltsregeln für Länder und Gemeinden ein. Eine Regelung über 15a-Vereinbarungen lehnte FPÖ-Budgetsprecher Elmar Podgorschek ab: "Das wäre ein Kniefall vor den Ländern", sagte er.

Es bestehe ein "legitimes und berechtigtes Interesse, dass es zu einer Änderung der Finanzverfassung kommt", so der Abgeordnete. Denn es könne nicht sein, dass die Privatwirtschaft nach einheitlichen Buchhaltungsregeln bilanzieren müsse, die Gebietskörperschaften aber nicht. Er habe bereits am Montag bei Gesprächen auf parlamentarischer Ebene die Bereitschaft der FPÖ bekundet, den Regierungsfraktionen bei einer Änderung der Finanzverfassung zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit zu verhelfen, sagte Podgorschek. (APA, 10.9.2015)