Apple und Hermès haben am Mittwoch die Apple Watch Hermès vorgestellt, eine neue Variante der Apple Watch aus Edelstahl mit Lederarmbändern von Hermès
Markus Böhm
,
Seit gestern wissen wir: Die Apple Watch hat also ein verbessertes Betriebssystem bekommen, es gibt jetzt farbige Armbänder und beim Gehäuse kann man aus verschiedenen neuen Materialien wählen. Alles schön und gut. Wirklich überrascht hat diesbezüglich nur eines: Apple kooperiert mit Hermès. Künftig wird die traditionsreiche Pariser Maison die Smartwatch aus Cupertino mit feinen Lederarmbändern ausstatten.
Schon wird die Apple Watch Hermès mancherorts als das Must-Have-Fashion-Item gehandelt, der nötige Turbo für den Absatz dieses Gadgets (von einer Uhr sollte man hier nicht sprechen), das sich bisher weit unter Erwartung verkauft hat. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber das ist eine andere Geschichte. Die (Luxus-)Uhrenbranche war ob dieser Tatsache jedenfalls nicht unglücklich – man hatte tatsächlich Panik, dass Apple nun auch den Markt für Luxusuhren gehörig aufmischen würde.
Das könnte mit dieser Kooperation nun tatsächlich der Fall sein. Denn hier haben sich zwei ganz große und mächtige Marken zusammengetan, die zweifelsohne jeweils ihr Handwerk beherrschen und die sich anschicken zwei sehr unterschiedliche Welten unter einen Hut zu bringen, die bisher kaum etwas miteinander zu tun gehabt haben: die bürgerlich-konservative und die hippe-technikaffine.
Man kann sich ausmalen, dass diese Ehe für beide Partner profitabel sein wird, weil sie damit beide Zielgruppen bedienen und neue erschließen kann. Es stellt sich allerdings die Frage, ob diese Partnerschaft der Hermès eigenen Uhrenlinie gut tun wird. (max, 10.9.2015)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.