Wien – Der frühere Bawag-Chef Helmut Elsner muss für den vergünstigten Kauf seiner Wohnung in der Wiener Innenstadt Lohnsteuer zahlen, urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) laut "Presse". Dabei musste Elsner die 2005 von seiner Frau erworbene Wohnung nach einem Urteil von 2009 an die Bank zurückgeben.

Elsners Frau Ruth Elsner hatte eine Elsner bei seinem Abschied aus der Bank eingeräumte Option gezogen und für die Wohnung in bester Wiener Innenstadtlage 474.000 Euro plus Umsatzsteuer gezahlt. Das Finanzamt bezifferte den Wert nachträglich hingegen mit 3,5 Millionen Euro. Angesichts dieser Differenz verlangte die Bawag als Verkäuferin die Wohnung zurück und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien im Juli 2009 recht: Der Kaufvertrag war nichtig, da die Zustimmung des Bawag-Aufsichtsrats für das Geschäft gefehlt hatte.

Obwohl das ursprüngliche Geschäft nichtig war, muss Elsner aber Lohnsteuer zahlen, urteilte der VwGH (2011/13/0067). Denn für die Steuerpflicht zähle der eingetretene wirtschaftliche Erfolg. Diese Wirkung trete ein, gleichgültig ob die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte unzulässig oder nichtig seien. Was zählt, ist, ob die beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten und bestehen lassen wollten.

Der VwGH widerspricht damit der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS), der unter Verweis auf die Nichtigkeit gemeint hatte, dass kein lohnsteuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugeflossen sei.

Zwar dürfe Elsner die Rückgabe der Wohnung als Rückzahlung von Einnahmen und damit als Werbungskosten verbuchen. "Es ist allerdings zweifelhaft, ob Elsner im Jahr der Rückgabe so hohe Einnahmen erzielt hat, dass der Abzug der Werbungskosten die vorherige Steuerpflicht aufwiegt", schreibt die "Presse". (APA, 7.9.2015)