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Schweineaufzuchtbetrieb in Österreich

Foto: APA/Helmut Fohringer

Massentierhaltung von Schweinen in Österreich

Foto: VGT

Traurige Blicke, verletzte Haut, kotbedeckter Boden, ständige Dunkelheit und mangelnde Frischluftzufuhr. Hinter verschlossenen Stalltüren kann sich einiges verbergen. Tierschützer wollen es wissen. Sie dokumentieren die Zustände in Tierställen und bringen das Bildmaterial an die Öffentlichkeit. Für Tierproduzenten kann das sehr unangenehm sein und manchmal auch zu einer Bestrafung – aufgrund festgestellter Missstände – führen. Eine drohende Verwaltungsstrafe soll investigativen Recherchen entgegenwirken.

Das Gesundheitsministerium plant eine "Schweinegesundheitsverordnung". Darin soll ein Passus das "unbefugte Betreten" von Schweineställen österreichweit zur Verwaltungsstraftat erklären. Die neue Regelung soll noch diesen Herbst im Parlament beschlossen werden. Steigende Massentierhaltung, verstärkte Globalisierung und erhöhte Wildschweinpopulationen würden das Risiko von Krankheitsübertragungen steigern.

"Präventive Maßnahme"

Deshalb sei eine neue Regelung notwendig, erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums dem STANDARD. Das "Stallbetretungsverbot" soll laut Landwirtschaftsministerium verhindern, "dass Personen in den Stall reinschauen." Es sei "eine präventive Maßnahme, um die Tiergesundheit aufrechtzuerhalten", heißt es vom Landwirtschaftsministerium zum STANDARD. Bislang seien nämlich keine Krankheitsübertragungen durch unbefugte Stallbetretungen bekannt.

"Es ist offensichtlich, dass es gegen die Aufdeckungsarbeit von Tierschutzorganisationen geht", kritisiert Martin Balluch. Der Verein gegen Tierfabriken, dessen Obmann Balluch ist, hat immer wieder mit schockierenden Bildern aus österreichischen Ställen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Probleme der Massentierhaltung gelenkt. "Wenn es um die Gesundheit der Schweine ginge, dann wohl darum, dass beim Betreten Hygienevorschriften eingehalten werden müssen", sagt Balluch.

Landesgesetzliche Verbote

In Ober- und Niederösterreich ist das "Stallbetretungsverbot" bereits beschlossene Sache. Änderungen in den Landesgesetzen definieren das "unbefugte Betreten" von Tierställen als Verwaltungsstraftat. "Es war nicht mehr sichergestellt, dass Privateigentum Privateigentum ist", heißt es aus dem Büro des oberösterreichischen Landesrats Maximilian Hiegelsberger (ÖVP) auf Anfrage des STANDARD. Private und landwirtschaftliche Eigentümer konnten –schon nach der bisherigen Rechtslage im Fall einer unerwünschten Betretung ihres Eigentums – eine Besitzstörungsklage einbringen. Landwirtschaftliche Eigentümer sollen durch die Änderung rechtlich umfassender abgesichert sein.

"Ag-Gags" für Österreich

Mark Bittmann, amerikanischer Autor und Journalist, prägte den Begriff "ag-gag" (agriculture gag). "Ag-Gag" bezeichnet Rechtstexte, die das Aufdecken von Missständen in der Agrarindustrie bestrafen sollen. Die Kritik von internationalen Tierschutzorganisationen: Nicht gegen die Missstände in der Tierhaltung, sondern gegen das Aufdecken der Missstände werde mit derartigen Gesetzen vorgegangen.

"Der Verdacht, dass es sich bei diesen Rechtstexten um 'Ag-Gags' handeln könnte, ist nicht von der Hand zu weisen", sagt Politikwissenschafter Martin Wassermair zum STANDARD. "Derartige Gesetzesüberlegungen können der notwendigen Etablierung des Whistlelblowings in Österreich zuwiderlaufen. Bleibt zu hoffen, dass damit das demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung nicht auf der Strecke bleibt", gibt Wassermair zu bedenken. (Victoria Windtner, 14.9.2015)