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"Ich habe die Ehre, erstmals den Hypo-Untersuchungsausschuss zu leiten": Der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP).

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Der als Auskunftsperson geladene Harald Dobernig zeigte sich bei seinem Auftritt im Juli kamerascheu.

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Wien – Nach der Sommerpause ist vor der Sommerpause – und so ist am Mittwoch der Hypo-U-Ausschuss weitergegangen. Thema Nummer Eins war die Absage von Auskunftsperson und Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPÖ, BZÖ). Der Kärntner hat sich entschuldigt, weil seine Vertrauensperson, Anwalt Franz Großmann, von den Ausschussmitgliedern als befangen eingestuft und nicht zugelassen wurde. Dobernig kam um zehn Uhr also nicht, der Ausschuss zog sich zur Beratung zurück. Und zwar erstmals unter Vorsitz des Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf (ÖVP).

Die Entscheidung: Dobernig wird nochmal geladen, unter Androhung der Zwangsvorführung, zudem beantragen die Abgeordneten eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht. Beugestrafen kosten 500 bis 5000 Euro.

Recht auf freie Anwaltswahl

Großmann (er hat unter Wolfgang Kulterer laut eigenen Angaben drei Verträge für die Hypo errichtet) weist den Vorwurf der Befangenheit zurück, er lasse sich "nicht aus reiner Willkür rausschießen", sagte er zum STANDARD. Auch andere Zeugen seien mit Vertrauenspersonen aufgetreten, die mit der Hypo/Heta beschäftigt waren oder sind. Der Jurist hat daher für sich und Dobernig Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingebracht; selbiger hat die Parlamentsdirektion zur Stellungnahme aufgefordert.

Auch die neuerliche Ladung werde man vor den VfGH bringen: "Ich kämpfe das durch, denn da geht es auch um das Recht auf freie Anwaltswahl", argumentiert das der Jurist.

Am Nachmittag war dann der frühere Aufsichtsratschef Klaus Bussfeld als Auskunftsperson dran, er leitete das Kontrollgremium zwischen 2004 und 2005. Laut Kulterer ist er damals als "Mann des Vertrauens" von Jörg Haider in die Bank gekommen. Er blieb dann aber nur elf Monate; von den 2004 eingefahrenen (und vertuschten) Spekulationsverlusten ist Bussfeld laut seiner eigenen Aussage vor dem Kärntner U-Ausschuss nicht informiert worden.

Die Hypo-Vergangenheitsbewältigung findet aber nicht nur im Hohen Haus statt, sondern sie schlägt sich auch in den Bilanzen des Hypo-Überbleibsels Heta nieder.

Aus dem Anfang dieser Woche präsentierten Halbjahresbericht der Abwicklungsgesellschaft erschließt sich, zum Beispiel, wie teuer es kommt (beziehungsweise kommen könnte), Assets zu verkaufen. Beschreiben lässt sich das etwa am Verkauf der Österreich-Tochter der Bank. Sie ging 2013 an die Gruppe des britisch-indischen Geschäftsmanns Sanjeev Kanoria und heißt heute Anadi Bank.

Anadi Bank klagt Heta

Die neuen Eigentümer der Exlandesbank fühlen sich aber vom Verkäufer schlecht aufgeklärt. In dem Konnex werfen sie der Heta unter anderem vor, sie nicht "über mit dem Erwerb verbundenen Verbindlichkeiten/Pflichten, insbesondere der Haftungen gegenüber der Pfandbriefstelle" aufgeklärt zu haben, heißt es im Geschäftsbericht. Nach langem Streit haben die Anadi-Aktionäre die Heta am 30. Juni geklagt. Sie fordern in ihrer Schiedsklage bis zu 100 Millionen Euro Schadenersatz. Der Hintergrund: Anadi musste 77,5 Millionen Euro Haftungsbeitrag für die Pfandbriefstelle zahlen.

Der Kaufpreis hatte 65,5 Millionen Euro ausgemacht, 17 Millionen davon sind auf einem Treuhandkonto geparkt und werden nur fällig, wenn bis 17. September 2017 bestimmte Bedingungen eintreten.

Bei der Heta fühlt man sich offenbar sicher: Bilanzielle Vorsorgen für die Schadenersatzklage wurden nicht getroffen. (Renate Graber, 2.9.2015)