Hamburg – Foodwatch hat im Streit mit dem Lebensmittelkonzern Unilever und seine cholesterinsenkende Margarine "Becel pro.activ" eine weitere Niederlage erlitten. – Und will weiter kämpfen. Die deutsche Verbraucherschutzorganisation kündigte an, gegen eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Dienstag voraussichtlich in Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen zu wollen.

Außerdem stellte Foodwatch bei der EU-Kommission den Antrag, der Margarine die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. Unilever wertete das Urteil vom Dienstag als Sieg für die Konsumenten und die Meinungsfreiheit.

Der Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschied wie die Vorinstanz, dass Äußerungen eines Wissenschafters über die Margarine, die der Lebensmittelkonzern verbreitet hatte, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Somit darf das Unternehmen weiter behaupten, es gebe aus wissenschaftlicher Sicht keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken durch den Verzehr der Margarine.

Dünne wissenschaftliche Datenlage

Foodwatch hatte dem Hersteller vorgeworfen, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern und wollte ihm die umstrittenen Angaben zu seinem Produkt untersagen lassen. Es habe eine öffentliche Auseinandersetzung stattgefunden, in der Kläger und Beklagte sagen dürften, was sie denken und meinen, erläuterte der Richter.

Ein Sprecher des Lebensmittelkonzerns warf den Konsumentenschützern "Kampagnenschmutz" vor, mit ihrem Antrag bei der EU-Kommission erneut eine "PR-Nebelkerze" zu zünden und den Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu ignorieren. "Sie sind ein schlechter Verlierer", sagte Unilever-Sprecher Merlin Koene.

"Ich verliere gerne vor Gericht, wenn man sich auf das Presserecht zurückziehen muss", entgegnete der stellvertretende Geschäftsführer von Foodwatch, Matthias Wolfschmidt. Die wissenschaftliche Datenlage sei noch zu dünn, um abschließend zu bewerten, ob das Unilever-Produkt gesundheitlich unbedenklich sei. (APA, dpa, 1.9.2015)