Bezirksvorsteher/-in, der/die; wird in den 23 Wiener Bezirken von der je stimmenstärksten Partei gestellt. Sie haben Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechte gegenüber der Stadtregierung. Sie entscheiden etwa über die Sanierung von Schulen oder die Errichtung von Parks, dürfen Ausgaben aus dem Bezirksbudget aber nur bis zu gewissen Grenzen bewilligen. Ihre Kompetenzen sind begrenzt, realpolitisch kommt ihnen aber Gewicht zu, was regelmäßig zu Konflikten mit der Stadtregierung führt. Die Bezirksspitzen des 13., 18. und 19. Bezirks setzten sich etwa gegen die Einführung des Parkpickerls durch. (cmi, 3.9.2015)

Bei der Parkraumbewirtschaftung haben die Stimmen der Bezirke durchaus Gewicht.
Foto: Robert Newald