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In manchen europäischen Ländern ist Wildcampen zwar verboten, das "Pausieren" abseits offizieller Stellplätze aber erlaubt.

Eine Übersicht für das "freie Stehen" alias Wildcampen in Europa.

Grafik: Österreichischer Camping Club

Campen bedeutet für viele Freiheit und Spontaneität. Bei der spontanen Suche nach einem Stellplatz ist allerdings Vorsicht geboten. "Die Bestimmungen zum Campen außerhalb offizieller Stellplätze sind in den Ländern Europas unterschiedlich geregelt", sagt Tomas Mehlmauer vom Österreichischen Camping Club (ÖCC). "Zwar ist Wildcampen abenteuerlich und kostenlos – es drohen jedoch hohe Strafen. Es ist daher ratsam, sich bereits im Vorhinein genau zu informieren."

Nord-Süd-Gefälle beim Wildcampen in Europa

In den nördlichen Ländern Europas sind die Gesetze in Bezug auf Wildcamping grundsätzlich nicht so streng wie im Süden. So ist es in Estland, Lettland, Litauen, Norwegen und Schweden mit kleinen Einschränkungen erlaubt, mehrere Nächte in der freien Natur zu verbringen. "In anderen Ländern wiederum ist das freie Stehen zeitlich befristet: So darf man in Deutschland maximal zehn Stunden am Stück abseits offizieller Stellplätze pausieren, in Belgien höchstens 24 Stunden", sagt der ÖCC-Experte.

Totalverbot in Portugal und Kroatien

In Italien, laut ÖAMTC-Reisemonitoring das beliebteste Reiseziel der Österreicher im europäischen Ausland, darf man auf Straßen und Parkplätzen nur im Zelt oder Wohnmobil übernachten, wenn die örtliche Behörde dies genehmigt hat. Ähnlich verhält es sich in Österreich – zusätzlich gelten hierzulande regionale Verbote etwa für Wien und Tirol. In Frankreich ist es Campern verboten, in Nähe der Küste und bei Sehenswürdigkeiten frei zu stehen. In Portugal und Kroatien hingegen ist das Campen außerhalb von gekennzeichneten Campingplätzen ausnahmslos verboten.

Beim Wildcampen Zurückhaltung üben

Einige allgemeine Regeln gelten für das Wildcamping in jedem Land. So ist das Campen in Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen grundsätzlich verboten. Auf privaten Grundstücken kann nur mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden. "Wo das freie Stehen erlaubt ist, sollte man sich unauffällig verhalten, also den Campingbetrieb (Grillen, Markise ausfahren, Campingsessel aufstellen) reduzieren, nicht zu laut sein und keinen Mist zurücklassen", rät Mehlmauer. Offenes Feuer ist besonders in Wald- und Buschgebieten zu vermeiden. "Wir empfehlen grundsätzlich die Nutzung von Campingplätzen und offiziellen Stellplätzen – so geht man auf Nummer sicher und erspart sich Ärger", fasst der Experte zusammen. (red, 31.08.2015)