Wien – Die Verwandlung des Förderdschungels in eine lichte Monokultur gehört für jeden halbwegs fähigen Politiker zur Fingerübung in Sachen dringender Reformvorhaben. Dass Mario R. vor Richter Marc Farkas sitzt, zeigt, dass die forstwirtschaftlichen Fähigkeiten der Volksvertreter ausbaufähig sind.

Der 55-jährige Angeklagte ist seit langem in der heimischen Musikbranche aktiv und als "Pop-Pate" bekannt. In den vergangenen Jahren war der ökonomische Erfolg dann aber nicht mehr so richtig da. Eines seiner Projekte war eine Messe für Klassische Musik, die erstmals 2013 abgehalten worden war.

Bereits am ersten Tag seines Prozesses wegen Betrugs hatte der Unbescholtene dem Richter erklärt, dass die gemeinsam mit Partnern organisierte Veranstaltung nicht kostendeckend gewesen sei. Man hoffte auf das Jahr 2014.

Das Prinzip Hoffnung

Wie sich das ganze Verfahren hindurch zeigte, ist das Prinzip Hoffnung in der Branche nicht unüblich. Und auch die Taktik, mit den Förderungen des nächstjährigen Projekts die Außenstände des Vorjahres abzugleichen.

R. und seine Partner suchten also bei diversen Stellen um Förderungen an und bekamen diese auch zugesprochen. Die eine Organisation gab Geld für Liveveranstaltungen, die nächste für den Messestand, wieder eine andere pauschale Unterstützung.

20.000 Euro für das Jahr 2014 waren R. von der Wirtschaftskammer versprochen worden. Bis Dezember 2013 kamen aber nur 12.500 Euro. Es galt allerdings, eine alte Rechnung zu begleichen, und ab hier divergieren die Darstellungen der ehemaligen Partner.

Der Angeklagte argumentiert, seine Partner hätten mit ihm vereinbart, ihm im Jänner 2014 die 7.500 Euro aus einem ihrer Fördertöpfe zur Zwischenfinanzierung zu überlassen. Wäre sein Geld gekommen, hätte die Rechnung wieder gestimmt. Das Geld bekam er, später stellte sich aber heraus, dass er es für etwas anderes dringend brauchte, um die Messe zu ermöglichen.

Nur für bestimmten Zweck

Die angeblich Geschädigten behaupten dagegen, das kurzfristig geborgte Geld hätte nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen. Sie hätten gedacht, R. habe noch keinen Cent seiner Kammerförderung gesehen, hätten sie gewusst, dass er Teile davon schon hatte, wären sie hart geblieben.

Hätten sie härtere Nerven gehabt, wäre vielleicht nichts geschehen. Doch da R. die 7.500 Euro nicht zum vereinbarten Termin zurückzahlte, bohrten sie nach. Auch bei der Wirtschaftskammer, wo man unruhig wurde und die Auszahlung der letzten Fördertranche einfror. Womit R. seine Schulden erst recht nicht mehr begleichen konnte.

Farkas glaubt dem Angeklagten und spricht ihn im Zweifel, nicht rechtskräftig, vom Betrugsvorwurf frei. Der Richter wundert sich wohl noch immer über die Loch-auf-Loch-zu-Politik, hält aber fest, dass R. im Jänner noch mit der Auszahlung der restlichen Fördergelder rechnen konnte.

Kein Täuschungsvorsatz

Er habe also keinen Vorsatz gehabt, jemanden zu täuschen, die zusätzliche Rechnung sei erst später aufgetaucht, Bereicherungsvorsatz sieht Farkas daher auch keinen – hätten die Partner nicht die Wirtschaftskammer alarmiert, hätten sie auch keinen Schaden erlitten. (Michael Möseneder, 31.8.2015)