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Der 21-Jährige, der 50-mal auf seine Exfreundin eingestochen haben soll, zeigte sich geständig.

Foto: APA/Barbara Gindl

Salzburg – Ein 21-Jähriger, der im Oktober des Vorjahres seine Exfreundin mit 50 Messerstichen ermordet haben soll, sagte am Montag vor den Geschworenen am Salzburger Landesgericht aus. Er habe die 19-Jährige opfern müssen für die Stimmen, die er seit seinem zehnten Lebensjahr höre, erklärte der junge Mann. Teile der Leiche habe er gegessen, "weil das menschliche Kraft ist, und das habe ich gebraucht".

Laut Staatsanwaltschaft soll der 21-Jährige am 8. Oktober 2014 in der Wohnung seiner Mutter in Saalfelden insgesamt 50-mal auf seine ehemalige Freundin eingestochen haben. Allein elf Stiche trafen das Herz der Kellnerin. "Er hat die junge Frau auf äußerst brutale Art hingerichtet", sagte Staatsanwältin Karin Sperling. Er habe sie unter dem Vorwand, ein Paket für sie zu haben, zu sich gelockt, öffnete die Tür und soll wortlos auf die 19-Jährige eingestochen haben. Die Mutter des 21-Jährigen entdeckte gegen 1.00 Uhr die entstellte Leiche im Badezimmer und verständigte die Polizei. Der Verdächtige ließ sich widerstandslos festnehmen. Er hatte 0,8 Promille Alkohol im Blut.

Gezielt ins Herz gestochen

Wie bereits direkt nach der Tat zeigte er sich auch am ersten Prozesstag in Salzburg geständig. "Ich habe gezielt von oben nach unten ins Herz gestochen", sagte der Angeklagte. Wie das genau funktioniere, habe er sich vorher auch im Internet angesehen. Dabei habe er Whisky und Bier getrunken, den Alkohol aber gar nicht gemerkt. "Ich wollte nur, dass die Stimmen leise werden und ich eine Ruhe hab."An jedes Detail des Tathergangs konnte sich der 21-Jährige nicht mehr erinnern.

Laut Staatsanwaltschaft durchbohrte er den Körper der Frau regelrecht, sodass sogar die Fliesen unter der Leiche beschädigt wurden. Körperteile seien herausgeschnitten worden und Gewebeteile fehlten. "Haben sie auch Teile gegessen?", fragte die Vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowsk. "Ja, aber nur was auf den Boden gefallen ist, weil das menschliche Kraft ist, und das hab ich gebraucht."

Stimmen wollten ihn holen

Widersprüchlich waren bisher die Aussagen zu seinem Motiv. Am Montag sagte der Angeklagte: "Die Stimmen haben gesagt, dass sie mich holen werden. Wenn ich kein Opfer bringe, dann bin ich der Nächste." So klar verstanden habe er die zwei Frauen- und eine Männerstimme erstmals, als im Sommer 2014 Briefe vom Gericht einlangten mit der Aufforderung zu einer Verhandlung am 9. Oktober. Von diesem Zeitpunkt an habe er auch gewusst, "dass ich aus Europa und Österreich wegmuss und dass ich handeln muss". Er habe versucht, sich mit einer satanischen Sekte in den USA in Verbindung zu setzten, und bereits einen Flug gebucht. Eine Antwort habe er aber nicht bekommen.

Ob der junge Mann tatsächlich unter Wahnvorstellungen leidet, sollen zwei Gutachter klären. Der der Neuropsychiater Ernst Griebnitz attestierte dem 21-Jährigen zwar eine hochgradige Persönlichkeitsstörung, hielt ihn aber zur Tatzeit für zurechnungsfähig. Der "Täter-Profiler" Thomas Müller ortete in seinem Gutachten zum Motiv einen "Overkill". Der Täter habe "Depersonifizierungshandlungen" in einem Blutrausch gesetzt und sein Opfer noch über die Tötung hinaus erniedrigt und gedemütigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte, ihn in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

Sicherheitsvorkehrungen verschärft

Das Salzburg Landesgericht hat die Sicherheitsvorkehrungen für den Prozessauftakt erheblich verschärft. Etliche Polizisten und Beamte des Sonderkommandos Cobra waren anwesend. Zuschauer, Journalisten und Angehörige des Opfers wurden zweimal durchsucht. Wegen des erheblichen Andrangs wurde die Verhandlung in einem zweiten Raum auf einem Bildschirm übertragen. Die Angehörigen des Opfers erschienen alle mit einem T-Shirt, das mit einem Bild der 19-Jährigen bedruckt war.

Am Dienstag sollen Zeugen befragt werden, am Mittwoch könnte es ein Urteil geben. Der Strafrahmen im Falle einer Verurteilung wegen Mordes beträgt für junge Erwachsene fünf bis 20 Jahre Haft. (Stefanie Ruep, 31.8.2015)