Länder, wie etwa Litauen, die beim Sparkurs innerhalb der EU keine Extrawürstel dulden, wollen bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht mitziehen. Quote? Das gehe sie nichts an.

Da verhält sich die große Politik wie die kleine. Staaten verhalten sich wie Gemeinden. Hand aufhalten, ja, Lasten mittragen, nein.

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner hat recht, dass es ein Ausscheren bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen nicht geben könne. Ob das mit einer Kürzung der EU-Zuwendungen verbunden sein soll oder ob sich Staaten "herauskaufen" können, ist Verhandlungssache. Sanktionen müssten jedenfalls spürbar sein.

Um das durchzusetzen, braucht die EU ein Durchgriffsrecht gegenüber ihren 28 Mitgliedern, ähnlich jenem, das der Nationalrat am Dienstag in Wien gegenüber den Gemeinden beschließen wird.

Der Lissabonner Vertrag bietet sogar eine rechtliche Handhabe. Der Artikel 80 fixiert den "Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedsstaaten". Die Rechtsakte der EU enthalten sogar die Möglichkeit, "entsprechende Maßnahmen zu setzen", um die zitierten Grundsätze "anzuwenden".

Italien und Griechenland gehören wegen ihrer geografischen Lage zu den Hauptbetroffenen der Flüchtlingsströme. Die Italiener, seit dem Antritt der Regierung Renzi besonders engagiert bei der Rettung von Bootsflüchtlingen, müssen sich von Rechtsparteien wie der CSU trotzdem gefallen lassen, sie würden "Flüchtlinge via Österreich nach Bayern weiterreichen". Was denn sonst?

Wo doch – könnte man zynisch argumentieren – vor allem christliche Kriegsflüchtlinge nichts Schöneres ersehnen als das katholische Bayern. Aber da hört sich dann auf der politischen Ebene die solidarische Rhetorik auf.

Umgekehrt würden im Falle eines Durchgriffsrechts der EU die Länderquoten zweifellos Härten für die Zugeteilten bringen. Das alles wäre kein Wunschkonzert, vor allem weil Deutschland, Österreich und Schweden jetzt schon eine mögliche Quote übererfüllen.

Ein anderes Problem wird eigentlich gar nicht genannt: Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufteilung innerhalb der EU? Was passiert, wenn sich Familien wehren, tatsächlich in Litauen, Lettland, Estland, Finnland untergebracht zu werden? Zwangsverschickungen sind ausgeschlossen, Angebote mit Wohnungen, fixen Jobs und Ausbildungskursen (wohl EU-kofinanziert) müssten also die neue Flüchtlingsordnung flankieren.

Stellt man sich vor, mit welchem finanziellen Aufwand die Banken- und Länderrettungen in der Eurozone betrieben wurden und werden, dann dürfte die Lösung der Flüchtlingsproblematik keine Utopie sein. Sondern eine Frage des politischen Willens.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Wochenende sinngemäß erklärt, es sei noch zu früh für einen beschlussfähigen EU-Gipfel.

Lange sollte man nicht mehr warten. Zu viele Menschen sind gestorben, zu viel Geld wird von organisierten Verbrechern erbeutet. (Gerfried Sperl, 31.8.2015)