Salzburg – Nachdem ein 21-Jähriger seine Ex-Freundin im Oktober in Saalfelden erstochen haben soll, muss sich der junge Mann ab Montag vor einem Geschworenensenat am Salzburger Landesgericht wegen Mordes verantworten.

Der damals noch 20-Jährige soll am 8. Oktober 2014 in der Wohnung seiner Mutter mit fünf Messern auf die 19-jährige Kellnerin eingestochen haben. Von den 50 massiven Stich- und Schnittverletzungen trafen zwölf in das Herz seiner ehemaligen Freundin. Die Mutter des Angeklagten entdeckte in der Nacht die Leiche der jungen Frau im Badezimmer und alarmierte die Polizei. Der Verdächtige ließ sich ohne Widerstand festnehmen und zeigte sich geständig. Er hatte 0,8 Promille Alkohol im Blut.

Motiv bisher unklar

Der Prozess ist für drei Tage angesetzt. Geleitet wird er von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Bei seiner Einvernahme am Montagvormittag wird auch das Motiv des Angeklagten zu klären sein. Seine bisherigen Aussagen dazu waren widersprüchlich. In der ersten Einvernahme gegenüber der Polizei erklärte der 21-Jährige, er habe sich nicht mit seiner Ex-Freundin gestritten, sondern wortlos zugestochen.

Der ORF Salzburg berichtete unter Berufung auf Insider von einem Ritualmord, Okkultismus und Kannibalismus. Der Angeklagte soll Wochen zuvor schon zu diesen Themen im Internet recherchiert haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies nicht. Später sprach der junge Mann von Eifersucht und zuletzt schwieg er.

Laut Gutachter zurechnungsfähig

Gegenüber seiner Verteidigerin Liane Hirschbrich soll der Angeklagte von Wahnvorstellungen und Zwiegesprächen mit dem Satan gesprochen haben. Die Wiener Anwältin ist davon überzeugt, ihr Mandant sei psychisch schwer krank und will daher in dem Verfahren beweisen, dass er nicht zurechnungsfähig war.

Anders sieht das der Neuro-Psychiater und Gerichtsgutachter Ernst Griebnitz. Er attestierte dem 21-Jährigen zwar eine hochgradige Persönlichkeitsstörung, hielt ihn aber für zurechnungsfähig zur Tatzeit. Deshalb beantragt die Staatsanwaltschaft ihn in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Neben Ernst Griebnitz werden am Montagnachmittag auch der "Täter-Profiler" Thomas Müller und ein weiterer Gerichtssachverständiger einvernommen. Am Dienstag sollen Zeugen befragt werden, am Mittwoch könnte es ein Urteil geben. (Stefanie Ruep, 30.08.2015)