Wien – Zwischen 2008 und 2013 sind nur knapp fünf Prozent der Landeslehrer mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters in den Ruhestand getreten. Fast drei Viertel der beamteten Landeslehrer wählten dagegen die (mittlerweile verschärfte) Hacklerregelung. Dazu kommen noch rund 19 Prozent, die wegen Dienstunfähigkeit in Pension gingen, zeigt ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht des Rechnungshofs.

Darin werden die Pensionsantrittsarten und das Pensionsantrittsalter der beamteten Pflichtschullehrer in allen Bundesländern zwischen 2008 und 2013 untersucht und mit jenem der Bundeslehrer (Lehrer an AHS und BMHS) verglichen. Bei den Landeslehrern dominierte dabei die "alte" Hacklerregelung, mit der 73 Prozent der Landeslehrer in den Ruhestand traten (Bundeslehrer: 51 Prozent). Wegen Dienstunfähigkeit gingen 19 Prozent der Landeslehrer, aber nur neun Prozent der Bundeslehrer in Pension.

Die anderen Pensionsantrittsarten (Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters, "Lehrermodell", Korridorpension) spielten bei den Landeslehrern kaum eine Rolle. Bei den Bundeslehrern erreichten immerhin 16,6 Prozent das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren. Folge: Landeslehrer gehen im Schnitt mit 59,6 Jahren in Pension, Bundeslehrer mit 61,2 Jahren.

85 Prozent Hackler-Lehrer im Burgenland

Am eifrigsten haben Landeslehrer im Burgenland die alte Hacklerregelung in Anspruch genommen (85 Prozent) – dementsprechend ging zwischen 2008 und 2013 nur ein einziger Landeslehrer (von insgesamt 554) mit Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters in Pension. In den meisten anderen Bundesländern liegen die Hackler-Werte zwischen 70 und 75 Prozent, lediglich in Wien (69,5 Prozent) finden sich etwas weniger unter den pensionierten Landeslehrern. Diese "alte" Hacklerregelung mit abschlagsfreier Pension in Anspruch nehmen konnten bei den Beamten Männer und Frauen ab 60 und nach 40 Beitragsjahren – wobei fast alle Landeslehrer-Pensionisten unter die Beamtenregelung fallen. Mit Ende 2013 wurde die Regelung allerdings verschärft.

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Grafik: APA

Die niedrigere Inanspruchnahme bei den Bundeslehrern erklärt sich vor allem durch die längere Ausbildung der AHS- und BMHS-Lehrer: Dadurch waren die 40 Beitragsjahre schwerer zu erreichen. Die Mehrkosten für den Staat aufgrund der Inanspruchnahme der Hacklerregelung durch die Lehrer zwischen 2008 und 2013 schätzt der Rechnungshof – auf die Gesamtpensionsdauer gerechnet – auf zwei Milliarden Euro (Landes- und Bundeslehrer zusammen).

Zahl der Krankenstandstage gestiegen

Insgesamt sorgt sich der Rechnungshof um die Gesundheit der beamteten Landeslehrer: Die Zahl der jährlichen Krankenstandstage stieg zwischen 2008 und 2013 im Schnitt von zwölf auf 14 – er liegt damit fast doppelt so hoch wie jener der Landesvertragslehrer und der Bundeslehrer (je acht). Die meisten Krankenstandstage pro Landeslehrer (beamtete und Vertragslehrer zusammen) gab es in Wien mit 14, die wenigsten in Vorarlberg mit sechs.

Dementsprechend empfiehlt der Rechnungshof, "durch Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Landeslehrer und Bundeslehrer deren Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen". Weiters soll man "dienstrechtliche Maßnahmen zur Unterstützung des längeren Verbleibs im Dienststand, wie beispielsweise eine optionale Reduzierung der Arbeitszeit auf 80 Prozent (ohne Gehaltsausgleich) ab dem 62. Lebensjahr", diskutieren. Das würde nicht nur die Pensionsausgaben senken, sondern auch einem künftigen Lehrermangel entgegenwirken.

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Beamtete Landeslehrer sind häufiger krank als Bundeslehrer.
Foto: APA/Dpa/hildenbrand

Außerdem empfiehlt der Rechnungshof ein "Krankenstandsmonitoring" nach einem 30-tägigen Krankenstand oder nach einer Reihe von Kurzkrankenständen. Bei einem Mitarbeitergespräch sollte die Dienstbehörde erörtern, "welche Maßnahmen zur Wiederintegration des Bediensteten beitragen können bzw. durch welche Maßnahmen eine mögliche beruflich besonders belastende Situation verbessert werden könnte".

Gewerkschaft will Gleitpension oder Altersteilzeit

Der Vorsitzende der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft, Paul Kimberger (FCG), plädiert für die Einführung einer Gleitpension bzw. einer Altersteilzeitregelung für Pädagogen. "Das ist eine langjährige Forderung von uns", so Kimberger.

Dass die meisten Landeslehrer die damals noch bestehende Hacklerregelung für den Pensionsantritt nutzten, verteidigte Kimberger: "Wir reden von der Vergangenheit. Die Möglichkeit hat es damals gegeben, daraus kann man den Leuten keinen Vorwurf machen."

Beruf sehr herausfordernd

Aus den ebenfalls zahlreichen Pensionsantritten wegen Dienstunfähigkeit sowie den wachsenden Krankenstandstagen lässt sich für den Gewerkschafter ableiten, "dass der Beruf des Lehrers ein sehr herausfordernder ist": "Manche gehen dann auch in den gefährlichen Bereich hinein, in dem sie ihrer eigenen Gesundheit schaden."

Sinnvoll wären daher auch vom RH vorgeschlagene Maßnahmen wie eine Gleitpension oder eine Altersteilzeitregelung, so Kimberger: "Dann könnten Lehrer, wenn die Kraft nachlässt im Lauf ihrer Karriere, ihre Lehrverpflichtung senken. Da gibt es ja vergleichbare Modelle in der Privatwirtschaft." Die Vorstöße der Gewerkschaft in diese Richtung seien aber "von der Regierung mit dem reflexartigen Hinweis, dass man sich das nicht leisten kann, abgewehrt worden".

Außerdem brauche es an den Schulen mehr Supportpersonal, so Kimberger: "Das wäre langfristig deutlich billiger. Lehrer könnten sich dann auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und müssten nicht mehr für Aufgaben von Psychologen oder Sozialarbeitern einspringen. Auch das ist nicht gerade gesundheitsförderlich." (APA, 26.8.2015)