Bier darf nicht als bekömmlich bezeichnet werden, da das die Gefahren des Alkoholkonsums verschweigt.

Ravensburg/Wien – Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Das hat das Landgericht Ravensburg in Deutschland am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hieß es zur Begründung.

Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Alkoholkonsums verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg. (APA, 25.8.2015)