Der Sillingwald in der Salzburger Osterhorngruppe – hier im Bild der "Saurücken" – wurde in den vergangenen Jahrhunderten weitgehend sich selbst überlassen.

foto: thomas neuhold

Salzburg – Eine Lkw-taugliche rund 6,5 Kilometer lange Forststraße im Gemeindegebiet von Strobl am Wolfgangsee ruft jetzt die Salzburger Landesumweltanwaltschaft auf den Plan. Die von den Bundesforsten geplante Straße soll den Sillingwald an der Nordseite des Osterhorns in der gleichnamigen Berggruppe erschließen.

"Wir werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen ankämpfen", sagt der Salzburger Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener im Gespräch mit dem STANDARD. Der Sillingwald sei ein naturnaher Fichten-Tannen-Buchen-Wald in einem äußerst ursprünglichen Zustand. "Solche Wälder gibt es praktisch kaum mehr, sie kommen einem Urwald sehr nahe", argumentiert Wiener.

Alpensalamander

Der hohe Anteil an liegendem und stehendem Totholz biete Lebensraum für zahlreiche geschützte Tierarten. So würde man im Sillingwald 42 Brutvogelarten, darunter zahlreiche gefährdete Arten, finden. Dazu kämen noch Fledermäuse, Amphibien wie der streng geschützte Alpensalamander und viele Käfer- und Schmetterlingsarten. Wiener: "Im ganzen Land findet sich kein vergleichbarer Lebensraum mehr."

Ausgleichsmaßnahmen

Die Bundesforste können dieser Argumentation nichts abgewinnen. Es handle sich keineswegs um einen "Urwald", der Sillingwald werde nachweislich seit mehr als 200 Jahren genutzt.

Eine forstwirtschaftliche Nutzung wäre sogar im Sinne des Waldbestands, heißt es vonseiten der Bundesforste. Durch den hohen Wildverbiss würden Fichten und Tannen nicht mehr hochkommen. Durch die Bewirtschaftung wäre es möglich, standortgerechte Baumarten wie Bergahorn und Lärchen zu pflanzen.

Quasi als Zeichen des guten Willens haben die Bundesforste auch Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen. So soll im Gegenzug der ökologisch wertvollste Teil des Sillingwalds – der sogenannte Sillingkessel am Talschluss zwischen Osterhorn und Pitschenberg – zur Gänze außer Nutzung gestellt werden.

Alpenkonvention

Derzeit liegt das 2012 gestartete Verfahren noch bei der Bezirkshauptmannschaft, ein Bescheid ist noch nicht ergangen. Umweltanwalt Wiener will auf jeden Fall in die nächste Instanz, zum Landesverwaltungsgericht, gehen. Außerdem liegen beim Land Anträge, den Sillingwald zum Schutzgebiet zu erklären.

Aber selbst wenn sich die Behörde seiner Argumentation nicht anschließt, glaubt der Umweltanwalt, gute Karten zu haben. Beim Sillingwald handle es sich um "instabiles Gelände", eine Erschließung sei auch nach der Alpenkonvention somit nicht zulässig. (Thomas Neuhold, 25.8.2015)