Wien – Gestützt auf zwei Krücken humpelt Gerold Z., begleitet von einem Justizwachebeamten, vor Richter Christian Gneist. Unter Mühen nimmt der 78-Jährige auf dem Anklagestuhl Platz, auf dem er wegen einer Betrugsanklage sitzt. Der Pensionist soll Zechpreller sein.

Was überrascht, gibt der Deutsche doch als Einkommen eine Pension von 2.700 Euro an. Das Geld kommt aus Österreich, der Schweiz und Frankreich. "Sie haben auch Mieteinnahmen von 1.000 Euro angegeben?", will es Gneist noch genauer wissen. "Ja, da geht es um ein Haus an der Côte d'Azur. Ich habe 16 Jahre in Saint-Tropez gelebt und ein Hotel gebaut."

Es stellt sich dann allerdings doch heraus, dass das Haus nicht Z. gehört, sondern einer Bekannten. Mieteinnahmen von Sommertouristen würde man sich aber teilen, versichert er. Die Bekannte soll auch Besitzerin jener Wohnung in Wien-Alsergrund sein, in die der Angeklagte seine Post bekommt.

Sieben Vorstrafen

Dummerweise war die Frau gerade in Südfrankreich, als der Pensionist am 19. Juni in Wien aus der Strafhaft entlassen worden ist. Er ist nämlich seit 2001 schon viermal in Deutschland und zweimal in Österreich verurteilt worden – stets wegen Betrugs.

In Österreich fasste er 2014 drei Jahre, davon eines unbedingt aus. Er hat tausende Euro für Wohnungsmieten ebenso wenig bezahlt wie Tankrechnungen, Autowäschen und teuren Schmuck.

Als er aus dem Gefängnis kam, stand er also ohne Unterkunft da. Dann wird es verwirrend. Er fuhr zunächst kurz nach München, sagt der Angeklagte. In Wien reservierte er in einem Viersternehotel ein Zimmer für den 20. auf den 21. Juni, diese Rechnung beglich er.

Dann musste er das Quartier wechseln, da das Hotel ausgebucht war. Im neuen Quartier blieb er vom 21. bis zum 24. Juni, dort ließ er als Sicherheit sein Gepäck zurück und versprach, nach dem Wochenende die Rechnung zu begleichen. Drei Tage verbrachte er in einem weiteren Hotel, das er ebenso verließ, ohne zu zahlen. Schließlich kam er in das Erste retour, wo er dann festgenommen wurde.

Kein Geld am Wochenende

Z. glaubt an ein einziges großes Missverständnis. "Sehen Sie, ich habe ein Konto bei der Postbank in Deutschland. Mit der Bankomatkarte kann ich in Österreich am Wochenende aber kein Geld abheben", behauptet er. Daher habe er auch im zweiten Hotel versprochen, am Montag wiederzukommen.

"Aber Sie hätten ja schon vor dem Wochenende Geld abheben können?", hält ihm Gneist vor. "Ich habe noch Geld gebraucht und kann nicht mehr als 400 Euro am Tag abheben." Interessanterweise erzählt man bei der Pressestelle der Postbank etwas anderes, wie eine kurze Nachfrage des STANDARD ergibt: Geldbehebung sei täglich 24 Stunden möglich.

Dem Richter kommen noch andere Details spanisch vor. "Sagt Ihnen das Geburtsdatum 3. Juli 1928 etwas?", fragt er. "Nein." – "Warum steht das dann in Ihrem Gästeblatt im ersten Hotel?" Das kann sich Z. überhaupt nicht erklären. "Ich habe meinen Personalausweis hingelegt, die müssen das falsch abgeschrieben haben." Dass er in der dritten Unterkunft selbst als Hausnummer 15 statt 85 geschrieben habe, sei ein Versehen gewesen.

Richter ruft in Deutschland an

Der Angeklagte beteuert auch, am Tag nach seiner Verhaftung aus dem Gefängnis noch mit einem Mitarbeiter der deutschen Pensionsversicherung telefoniert und diesen gebeten zu haben, das dritte Hotel anzurufen. "Was hätte der bestätigen sollen?", wundert sich Gneist. "Manchmal tickt es bei mit nicht ganz richtig", behauptet Z. darauf. "Sie sind aber recht flink bei ihren Antworten", stellt Gneist fest.

Der dann ein Experiment wagt. Er ruft im Gerichtssaal selbst bei der Pensionsversicherung an, um zu eruieren, ob man sich dort an Z. erinnert und ob überhaupt jemand in einem Hotel anrufen würde. Die Antwort auf beide Fragen lautet: Nein.

Auch von den Angestellten der drei Hotels kann sich niemand an einen derartigen Anruf erinnern. Lediglich der Rezeptionist des dritten Hotels sagt, Z. habe ihm eine österreichische Handynummer gegeben, bei der aber niemand abgehoben habe. "Wer hätte das sein sollen?", fragt Gneist den Angeklagten. "Mein Geschäftspartner." Den er selbst nicht erreicht hatte.

Ein leeres Versprechen

Nur: Der Rezeptionist sagt, Z. habe ihm versprochen, der Partner komme, um die Rechnung zu begleichen, er selbst gehe nur schnell für eine halbe Stunde zu Mittag essen. Gegangen ist er, gekommen nicht mehr.

Verteidiger Ernst Schillhammer beantragt, dass man die Kontoauszüge der Postbank beschaffen solle, um zu beweisen, dass das Konto gedeckt gewesen sei. Gneist graut bereits vor einem Kontoöffnungsverfahren im Ausland, das Monate dauern kann. Schillhammer bietet aber an, die Auszüge mit der Karte des Angeklagten selbst zu besorgen.

Die Verhandlung wird daher auf den 16. September vertagt. (Michael Möseneder, 25.8.2015)