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Die Bankenaufsicht FMA vermutet bei der Meinl Bank Sorgfalts- und Pflichtverletzungen rund um die Anti-Geldwäsche-Bestimmungen. Die von der Abberufung bedrohten Bankchefs bestreiten das.

Foto: AP/Zak

Wien – Die Meinl Bank muss sich mit Vorwürfen der Nichteinhaltung von Bestimmungen zur Geldwäscheprävention herumschlagen. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA führt nämlich auch diesbezüglich ein entsprechendes Verfahren – das erschließt sich aus ihrem Bescheid vom 24. Juli, mit dem sie den Bankvorstand abberufen will. Die Aufseher sprechen den Bankchefs Peter Weinzierl und Günter Weiß ihre Zuverlässigkeit ab, wegen Missständen bei "Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren sowie interner Revision". Wie berichtet hat das Geldinstitut dagegen Beschwerde erhoben.

Neben diesen Bereichen prüft die Aufsicht die Privatbank seit Ende des Vorjahres aber auch in Hinblick auf Einhaltung der Anti-Geldwäscherei-Bestimmungen. Am 15. Mai hat sie der Bank ihre vorläufigen Ermittlungsergebnisse mitgeteilt. Die FMA vermutet Sorgfalts- bwz. Gesetzesverstöße der Meinl-Bank-Manager – und kam laut Abberufungsbescheid zum Schluss, dass "auch sie geeignet sind, die Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter der Meinl Bank weiter in Frage zu stellen".

Diskrete Treuhandgeschäfte

Dieses Verfahren läuft allerdings noch weiter, weil die Bank zwei Fristerstreckungen für ihre Stellungnahme durchgesetzt hat. "Vor September 2015" ist laut FMA-Bescheid denn auch nicht mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen.

Einer der Gründe für die Bedenken der Aufsicht liegt in den sogenannten Back-to-back-Kreditgeschäften der Meinl Bank. Das sind Treuhandgeschäfte, bei denen die Bank gegen Sicherheiten eines Treugebers Kredite vergibt, auf eigene Rechnung, aber auf Risiko des Treugebers. Die Bank bekommt dafür Provisionen. Diese (grundsätzlich erlaubten) diskreten Treuhandkonstruktionen sieht die Aufsicht "aus Sicht der Geldwäscheprävention" wegen ihrer Intransparenz als "Hochrisikogeschäft" an.

Aufsicht vermisst Diversifizierung

Die Meinl Bank hat laut FMA bereits 2010 begonnen, "merkliche Erträge" aus diesem Treuhandgeschäft zu lukrieren. Vor allem die Nachfrage aus Osteuropa nach diesen Deals sei "stark gestiegen", stellte die FMA schon 2013 fest. Das manifestiere sich auch im Geschäftsbericht 2012: Damals belief sich das außerbilanziell gehaltene Treuhandvermögen der Meinl Bank auf 160 Prozent der Bilanzsumme.

Die Bank selbst datiert den Höchststand der Erträge aus dem Back-to-back-Geschäft auf 2012. Damals habe man 9,2 Mio. Euro daraus erlöst – fast ein Drittel der Gesamterlöse. 2014 sei der Anteil auf acht Prozent gefallen. Schlussfolgerung der FMA: "Eine hinreichend breite Diversifizierung in andere Geschäftsbereiche ist bis 2012 (und auch danach) nicht geglückt. Auch 2014 blieb der Geschäftszweig für die Gesamtertragslage der Bank relevant."

"Bankchefs scheuen keinen Aufwand"

All das ist allerdings, flapsig formuliert, noch nicht ausdiskutiert. Denn das Verfahren in Bezug auf etwaige Verstöße gegen Geldwäscheprävention bzw. Terrorismusfinanzierung läuft ja noch. In erster Linie geht es bei diesen Bestimmungen darum, dass Banken ihre Kunden (bzw. die wirtschaftlich Berechtigten) kennen müssen, allenfalls müssen sie Geldwäscheverdachtsmeldung erstatten.

Die Meinl Bank weist die Vorwürfe von Nachlässigkeiten bei ihren Back-to-back-Geschäften zurück. Diese Treuhandgeschäfte seien "ein übliches Bankgeschäft", das, wie die FMA wisse, in Österreich nicht nur von ihr angeboten werde. Natürlich sei man sich bewusst, dass "mit diesem Geschäftstyp ... auch gewisse erhöhte Risiken bestehen", heißt es in einer Stellungnahme von vorigem Mai. Die Geschäftsführung scheue aber "keinen Aufwand, um die Treuhandkreditvergabe lege artis zu strukturieren".

Bank nimmt nicht jedes Geschäft

Auch den Vorhalt der Aufsicht, die Bankchefs hätten bei der Vermeidung von Geldwäsche seit früheren Prüfungen "keinerlei Fortschritte in der Systemverbesserung erzielt" und "Verbesserungsempfehlungen nicht umgesetzt", bestreiten die Banker.

Zwei ihrer Argumente: Seit 2010 habe man fast 40 Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle erstattet. Zudem führen sie ins Treffen, dass "viele an die Bank herangetragenen Geschäftsmöglichkeiten wegen aufkommender Zweifel nicht aufgegriffen wurden". Diese Abstinenz belege die ordnungs- und pflichtgemäße Arbeit der Bankmitarbeiter. (Renate Graber, 22.8.2015)