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Die Meinl Bank sieht ihren Chef Peter Weinzierl de facto als unersetzbar an. Der Vorstand, den die FMA absetzen will, habe das Überleben der Bank sichergestellt.

Foto: dapd/Strauss

Wien – Geht es nach der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, muss die Meinl Bank AG im Oktober mit neuen Vorstandsmitgliedern aufwarten. Die jetzigen, Peter Weinzierl und Günter Weiß, sehen die Aufseher ja als nicht "zuverlässig" an, ihre Abberufung haben sie am 24. Juli in einem 162-seitigen Bescheid verfügt.

Die FMA begründet das u. a. damit, dass unter der Führung der beiden "Verbesserungszusagen zur internen Revision wiederholt nicht nachhaltig oder gar nicht eingehalten wurden sowie, dass diese selbst Verbesserungsaufforderungen zu wesentlichen Schwächen der internen Verfahren schlichtweg ignoriert haben". Die Schlussfolgerung: "Ein solches Verhalten lässt auf ein für den Betrieb von Bankgeschäften ungeeignetes Persönlichkeitsbild schließen." Man könne nicht mehr darauf vertrauen, dass "die beiden ... von sich aus und ohne äußeren Druck ein gesetzeskonformes Verhalten anstreben".

Ermittlungen seit Juli 2014

Die Meinl Bank weist die Vorwürfe aus dem "Geschäftsleiterqualifikationsverfahren" zurück. Am Dienstag hat sie Beschwerde gegen den "drakonischen" Bescheid eingelegt; wegen "grober inhaltlicher Unrichtigkeiten und Unschlüssigkeiten", wie es darin heißt. Zudem sei "die drastische Maßnahme" der FMA "unverhältnismäßig", argumentieren die Juristen der Privatbank, deren Aufsichtsratschef Julius Meinl V. ist.

Sie drehen den Spieß um, werfen der Behörde "jahrelange" Untätigkeit vor, die Bank und ihre Chefs würden "durch diesen plötzlichen Angriff ... massiv geschädigt". Ganz so plötzlich kam die ganze Geschichte aber eigentlich nicht: Die FMA hat ihre Ermittlungen im Juli 2014 begonnen, im September wurde die Bank vom ersten Ergebnis ("substanzielle Zweifel an der Zuverlässigkeit des Vorstands") informiert – diverse Stellungnahmen folgten.

Bank erwartet Schaden

In den Augen der Anwälte der Meinl Bank "intendiere" die Aufsichtsbehörde nun aber, der Meinl Bank "gerade jene Führungspersonen zu nehmen, die unter widrigsten Umständen in den letzten Jahren das Überleben der Bank sichergestellt haben". Würden die nun gehen müssen, hätte das negative Folgen für die Anlegerprozesse (rund um den sogenannten Meinl-Europan-Land-Skandal, Anm.), sinngemäß, weil Weinzierl und Weiß als Informationspersonen fehlten. Aus der Beschwerde: "Einem neu installierten Bankvorstand fehlen all diese Kenntnisse und Erfahrungswerte zwangsläufig", weswegen der Bank ein "massiver Schaden" drohe.

Nicht ersetzbar scheint der Bank Weinzierl besonders in Hinsicht auf seine "Qualifikation" bei Vergleichsgesprächen. Sollte die Vergleichsquote bei dessen Absenz nur um zehn Prozent steigen, bedeutete das allein einen Schaden von zwei Millionen Euro, rechnet die Bank vor.

Wirtschaftsprüfer informierte Aufsicht

Und während sie dem FMA-Bescheid den "Charakter einer parteiischen Schrift, in der krampfhaft versucht wird, jedes Argument der Bank ... zu widerlegen" zumisst, sieht sie im eigenen Vorstand ein nicht substituierbares Unikat. Der vernetze die Informationen des Beraterteams (in diversen Causen, Anm.) "in einzigartiger Weise". Einem neuen Vorstand dagegen "wäre es aufgrund der Komplexität all dieser Verfahren nicht möglich, selbstständig die Vorstandstätigkeit auszuüben. ... Er würde unter diesen Umständen zwangsläufig ein ,ferngesteuerter' Vorstand sein", was ja aber dem Gesetz widerspräche.

Aus FMA-Bescheid und Beschwerde erschließt sich, dass auch die Wirtschaftsprüfer der Meinl Bank ab und an grobe Bedenken hatten, zwei Mal haben sie von ihrer Redepflicht Gebrauch gemacht (also die Bankaufsicht informiert). Deloitte tat das Ende Jänner 2014 wegen eines von ihr festgestellten Steuerrisikos. Weinzierl beantwortete das laut Bescheid mit einer E-Mail, in der er dem Wirtschaftsprüfer "rechtliche Schritte androhte, so die Redepflicht nicht zurückgezogen wird". Deloitte legte das Mandat dann nieder, der STANDARD hat berichtet.

Weinzierl involviert Verfassungsrichter

Ein halbes Jahr später zeigte aber auch der neue Bankprüfer, KPMG, einen Gesetzesverstoß bei der FMA an: Er monierte unter anderem Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses: Es war niemandem aufgefallen, dass eine Beteiligung jahrelang kapitalmäßig erfasst wurde, obwohl sie schon verkauft war.

Auch der Verfassungsgerichtshof wird sich nun mit der Sache befassen: Weinzierl hat ihn am Mittwoch angerufen. Ihn stört, dass er im Abberufungsverfahren keine Parteienstellung hat und sich daher nicht persönlich gegen die Vorwürfe wehren kann. (Renate Graber, 21.8.2015)