Klagenfurt/Wien – Im Rechtsstreit um Anteile am Milliardenvermögen des österreichischen Waffenproduzenten Gaston Glock hat seine Exfrau nun neue Munition erhalten: Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass die Anwälte von Helga Glock in einem Schadenersatzprozess in den USA 500.000 Seiten an vertraulichen Firmendokumenten verwenden dürfen, die sie im Zuge des Scheidungsverfahrens in Österreich erhalten haben. Die Pressestelle von Gaston Glock war für den STANDARD nicht erreichbar.

Seit ihrer Scheidung 2011 bekriegen sich Gaston (86) und Helga Glock (79) an verschiedenen juristischen Fronten in Österreich und den USA. Dort klagt Helga Glock ihren Exmann auf Schadenersatz. Er soll hunderte Millionen Dollar vor ihr verstecken, die ihr rechtmäßig zustehen würden. Ihre Anwälte berufen sich dabei auf den "RICO Act" von 1970, ein Bundesgesetz, das die Bekämpfung des organisierten Verbrechens erleichtern sollte.

Der dreiköpfige Richtersenat eines Bundesberufungsgerichts in Atlanta habe am Montag entschieden, dass Helga Glock vertrauliche Firmendokumente der US-Tochterfirma Glock Inc., an die sie im Zuge des Scheidungsverfahrens in Österreich gelangt war, auch im Schadenersatzverfahren in den USA verwenden darf, berichtet Bloomberg. Sollte Helga Glock vom Gericht recht bekommen, stehe ihr nach US-Recht das Dreifache des Streitwerts als Entschädigung zu. (APA, 19.8.2015)