Wien – Am 22. Juli genehmigte die Medienbehörde eine neue Radiothek des ORF: Eine zentrale Plattform mit Livestreams aller ORF-Radioprogramme und Abruf von Sendungen sieben Tage nach Ausstrahlung – mit Video- und Audiowerbung und ORF-Promotion. Die vier Wochen Frist für Beschwerden gegen die Entscheidung enden diese Woche.

Der ORF wirkt durchaus zufrieden mit dem Bescheid, auch wenn die Behörde Preroll-Werbung zu Ö1-Programmen, zu Kinderprogrammen und Archiven und Maßnahmen gegen Werbeblocker untersagte.

Eingehend geprüft

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wollte man sich zuletzt nicht festlegen, ob mit einer Beschwerde zu rechnen ist: Man prüfe den Bescheid eingehend, hieß es auf Anfrage.

Behördenchef Theodor Thanner sagte zur ORF-Radiothek in einem früheren STANDARD-Interview: "Die Privatsender haben einige Einwendungen erhoben – sie hätten etwa keine Chance, etwas Vergleichbares auf die Beine zu stellen wie der Marktbeherrscher ORF. Unser Job ist hier auch jener eines Wächters für die Privaten." (fid, 20.8.2015)