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Mehrere Vorwürfe gegen Julian Assange sind mittlerweile verjährt.

Foto: John Stillwell/Pool Photo via AP

Am Dienstag ist ein weiterer Vorwurf gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange verjährt. Nachdem die schwedische Staatsanwaltschaft vergangene Woche die Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Nötigung von 2010 hatte fallen lassen müssen, kann der Australier nun auch nicht mehr wegen eines Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs verfolgt werden.

Nicht alle Vorwürfe verjährt

Von den beiden Frauen, die Assange angezeigt haben, behauptet eine außerdem, von ihm vergewaltigt worden zu sein. In diesem Fall endet die Verjährungsfrist erst nach zehn Jahren, also 2020.

Assange wurde zu den Vorwürfen bisher nicht befragt. Er hält sich seit mehr als drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf. Der 44-Jährige befürchtet, wegen der Wikileaks-Enthüllungen an die USA ausgeliefert zu werden, sollte er sein selbst gewähltes Asyl verlassen. (APA, 18.8.2015)