Grafik: DER STANDARD

Zürich/Wien – Noch fehlt der Segen der Schweizer Wettbewerbs- und Medienbehörden. Sie müssen noch prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Schweizer Rundfunk, der größte, knapp mehrheitlich staatliche Telekomkonzern und der knapp zweitgrößte Verlagskonzern der Schweiz ihre Werbevermarktung zusammenlegen.

Die SRG, die Swisscom und der Verlagsriese Ringier mit der größten Kauftageszeitung Blick wollen eine gemeinsame, noch namenlose Werbetochter gründen. Sie soll TV-Werbung und Radiosponsoring in der SRG verkaufen, Werbung in den Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehkanälen sowie den Onlineplattformen von Ringier und in den TV- und Onlineplattformen der Swisscom. Deren Nutzungsdaten soll die Tochter zur Vermarktung nutzen.

Google und Facebook

Die neuen Werbepartner begründen ihren geplanten Zusammenschluss mit der digitalen, globalen Konkurrenz: "Allein Google und Facebook erreichten im vergangenen Jahr einen Marktanteil von gegen 50 Prozent im digitalen Werbemarkt der Schweiz", erklärt etwa Marc Walder, CEO von Ringier.

Drittel-Partnerschaft

Je ein Drittel der Anteile werden die Partner halten – zwei davon aus dem öffentlichen Bereich. Die SRG würde ihre Werbevermarktungstochter in die gemeinsame Aktiengesellschaft einbringen.

In Österreich müssten sich für ein vergleichbares Projekt der ORF, A1 und die Krone zusammentun. Der Vergleich würde dennoch hinken: Der SRG ist – im Gegensatz zum ORF – Werbung im Radio verboten und nur Sponsoring erlaubt. Auch Onlinewerbung ist der SRG im Gegensatz zum ORF untersagt.

Nur wenn dieses Onlinewerbeverbot aufrecht bleibt, wollen sich die anderen Verlage nicht gegen die Werbetochter querlegen, signalisiert der Präsident des Schweizer Zeitungsverbands, Hanspeter Lebrument.

Swisscom, SRG und Ringier ließen verlauten, ihre geplante Werbetochter wäre offen für weitere Partner. Freilich vorerst nicht als zusätzliche Aktionäre, sondern als Vermarktungskunden.

ORF-Gesetz

Der ORF hat schon einmal ab 1998 für Privatradios der Mediaprint-Zeitungen Werbung vermarktet. Werbemittlung für andere Unternehmen verbietet das Gesetz dem ORF inzwischen.

Auch der ORF arbeitet an einer gemeinsamen Vermarktung mit österreichischen Verlagen – in einem wesentlichen Segment der Onlinewerbung. Der Plan von ORF und Zeitungen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde anderen Onlineplattformen, insbesondere von Zeitungen, Nachrichtenvideomaterial zur Verfügung stellen. – Soweit er selbst über die Rechte verfügt, das schränkt den möglichen Umfang ein. Der ORF würde dafür nach dem geplanten Modell einen Anteil an den Werbeumsätzen um diese Videos bekommen.

Diese Zusammenarbeit wird von der Bundeswettbewerbsbehörde eingehend geprüft. Vor wenigen Wochen soll die Behörde die Betreiber des Projekts über Bedenken gegen Teilaspekte informiert haben. (fid, 17.8.2015)