Wien – Laut der im September 2014 in Kraft getretenen EU-Zahlungskontenrichtlinie haben ab Herbst 2016 alle EU-Verbraucher das Recht auf ein Basiskonto, das nicht überzogen werden kann. In Deutschland hat die Regierung bereits jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt und will die EU-Vorgabe früher, nämlich per Anfang 2016, umsetzen.

In Österreich will das zuständige Sozialministerium bis Herbst einen Begutachtungsentwurf präsentieren, wie ein Sprecher am Montag auf APA-Anfrage sagte.

"Jedermann-Konten"

Hierzulande haben etwa 150.000 Personen kein Girokonto, EU-weit sind es etwa 30 Millionen. In Deutschland dürften vor allem Obdachlose und Flüchtlinge vom neuen Gesetz profitieren. Sie haben deshalb auch Probleme, ein Konto zu eröffnen – obwohl es schon seit 1995 eine Selbstverpflichtung der Banken zur Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten gibt. Die Regierung in Berlin war mit der Umsetzung dieser freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden.

Laut EU-Vorgabe muss das Zahlungskonto mit "grundlegenden Funktionen" wie Onlinebanking und Bankomatkarte ausgestattet sein. Auch Lastschriften und Daueraufträge müssen eingerichtet werden können. (APA)