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Alev Korun

Foto: APA

Wien/Graz – Die Grünen-Parlamentarierin, Alev Korun, ist in Sachen Hetze viel gewohnt. Als Frau mit Migrationshintergrund ist sie, öfter als andere, Ziel anonymer Beschimpfungen und Drohungen.

Ein Poster ging auf seiner Facebook-Seite dabei im März zu weit. Er bezeichnete Korun unter anderem als "Arschloch und Drecksau". Zu den verbalen Ausritten stellte er Fotos der mutmaßlichen Steinigung einer Frau neben ein Foto Koruns. Was diesen Poster jedoch von anonymen Hetzern im Netz unterschied: Karl K. tat das nicht anonym, sondern auf seiner für jeden Facebook-Nutzer zugänglichen Facebook-Seite.

Der Mann trat im März im steirischen Feldkirchen (Bezirk Graz-Umgebung) für die FPÖ bei der Gemeinderatswahl an. Unter der Bildkombination postete eine Facebook-Freundin von Karl K.: "Die mit dem Grünen Schal sollte man einbuddeln und sie soll dann sagen wie schön es ist." (sic!) Der FPÖ-Kandidat antwortete: "Genau so ist es"

"Immer wieder Hassmails"

Korun brachte Privatklage gegen K. ein. Strafrechtlich wird ihm der Tatbestand der üblen Nachrede und Beschimpfung vorgeworfen, zivilrechtlich Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. "Ich bekomme immer wieder Hassmails", so Korun. Doch die Beschimpfungen des FPÖ-Mannes seien für sie ein Grund gewesen, "ihm den Unterschied zwischen Diskussion und Beschimpfung auch rechtlich aufzuzeigen, da er ihn offenbar nicht versteht".

Die Anwältin Koruns, Maria Windhager, ergriff ein Mittel, das sie "grundsätzlich sehr selten" ergreift: Den Antrag auf Beschlagnahme. Richter Stefan Koller vom Grazer Landesgericht für Strafsachen gab dem sofort statt und ordnete vor wenigen Tagen die sofortige Löschung der inkriminierten Postings an, noch bevor eine Verhandlung anberaumt wurde.

"Die Beschlagnahme ist überhaupt die schärfste Waffe, die wir im Medienrecht haben", so Medienrechtsexpertin Windhager. Da sie auch einen "massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit", darstelle, wende man sie auch nur in Extremfällen an. "Ich bin grundsätzlich für eine liberale Haltung", so die Anwältin, "aber hier wurden die Grenzen der Meinungsfreiheit weit überschritten, eine tolerante, fortschrittliche Zivilgesellschaft ist gefordert, auch mit rechtlichen Mitteln gegen eine solche Hassstimmung anzukämpfen und ein Zeichen für mehr Respekt zu setzen".

FPÖ: "Furchtbares untragbares Posting"

Das besagte Posting stand am Sonntag immer noch auf der Seite des Mannes. Auf Nachfrage des Standard bei der FPÖ Steiermark hieß es dazu: "Das ist ein furchtbares Posting, untragbar und hat bei uns nichts verloren." Landesparteiobmann Gerhard Kurzmann werde nun informiert und der Parteiausschluss von K. beraten, so FPÖ-Sprecher Stefan Hermann. (Colette M. Schmidt, 16.8 .2015)