Klagenfurt/Wien – Das Land Kärnten stellt Forderungen an das von der Bundesregierung geplante Verfassungsgesetz, das ein Durchgriffsrecht des Bundes bei der Unterbringung von Asylwerbern vorsieht. So solle die Unterbringungsquote für die Gemeinden ein Prozent der Bevölkerung betragen, waren sich Land und Vertreter der Kommunen nach einer Besprechung am Freitag einig, hieß es danach in einer Aussendung.

Vertreter der Bundesregierung hatten bisher von einer Gemeindequote von ein bis zwei Prozent gesprochen. Das Gesetz wird derzeit noch ausgearbeitet, noch gibt es keine Parteieneinigung dazu.

Nach dem "gemeinsamen Gedankenaustausch" zwischen Flüchtlingsreferent und Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), den Koalitionspartnern und den Vertretern des Städte- und Gemeindebundes einigte man sich zudem darauf, dass die Verordnung für die Gemeinden auf ein Jahr befristet und die Richtwerte einer jährlichen Evaluierung unterzogen werden sollten.

Keine Zeltstädte mehr

Bei der Errichtung von Bauwerken zur Unterbringung von Asylwerbern durch den Bund müsse es sich um "winterfeste und ganzjährig nutzbare Einrichtungen" handeln, fordern weiters die Landes- und Gemeindevertreter. Es sollten laut Forderung von Land und Kommunen auch keine weiteren Zeltstädte errichtet werden. Die Kontrolle und damit auch die Haftungsfrage bei der Errichtung solcher Bauwerke müsse ausschließlich durch den Bund erfolgen.

Eine weitere Forderung: Es dürfe zu keiner Kostenumkehr zulasten der Länder kommen. Darüber hinaus müsse für die notwendigen finanziellen Aufwendungen "Maastrichtneutralität" sichergestellt werden.

Die Verhandlungen der Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP mit den Grünen zum neuen Gesetz werden am Montag weitergehen, erfuhr die APA nach der Gesprächsrunde am Freitag. Einen Fahrplan für die Beschlussfassung im Nationalrat werde es erst nach einer Einigung geben.

Geplant ist ein Gesetz, mit dem der Bund künftig selbst Asylquartiere errichten kann, wenn die Länder säumig bleiben. Dazu soll ein Durchgriffsrecht bei den Widmungen für Flüchtlingsunterkünfte geschaffen werden. Da es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, die mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss, verhandeln Rot und Schwarz mit den Grünen um deren Zustimmung. (APA, 14.8.2015)