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Alexander Stubb ist gegen einen Schuldenschnitt.

Foto: AP/Hoslet

Auch wenn sich die Gläubiger Griechenlands und die griechische Regierung auf ein Reformpaket und neue Finanzhilfen geeinigt haben, sind noch einige Hürden zu nehmen, ehe das Hilfspaket in Kraft tritt.

Am Freitag kommen die Eurofinanzminister zusammen, um das Programm abzusegnen. Bei manchen Finanzministern bedeutet eine Zustimmung aber nicht mehr als eine Abstimmungsempfehlung an das eigene Parlament – etwa in Deutschland, Portugal und Estland muss das Parlament das Hilfsprogramm erst billigen.

In Deutschland drängt die CDU/CSU darauf, dass sich der Internationale Währungsfonds (IWF) am Rettungspaket beteiligt, und schließt gleichzeitig einen Schuldenschnitt kategorisch aus. Aber der IWF will nur mitmachen, wenn Griechenland ein substanzieller Teil seiner Schulden erlassen wird. In einer im Juni publizierten Studie des IWF heißt es, dass ein Schuldenerlass für die Sanierung Griechenlands unerlässlich sei. In der deutschen Unionsfraktion hatten zuletzt über 50 Abgeordnete gegen die Rettungspolitik der Regierung gestimmt, weil sie diese für zu nachgiebig halten.

Finnland bleibt widerspenstig

Auch der finnische Finanzminister Alexander Stubb beharrt auf einer Mitwirkung des IWF. Ein Haircut komme nicht infrage – höchstens eine Verlängerung der Anleihelaufzeiten. In Finnland muss das Parlament nur dann zusammenkommen, wenn das Hilfspaket einen Schuldenschnitt beinhaltet. Ob es dafür eine Mehrheit gäbe, ist fraglich. Seit April regiert in Finnland eine rechtsliberale Koalition unter Beteiligung der nationalistischen "Wahren Finnen", die sich strikt gegen jegliche Belastungen Finnlands zugunsten anderer Länder verwehren.

Auch die Zustimmung des österreichischen Finanzministers Schelling zu neuen Finanzhilfen aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder zu einem Haircut muss der Nationalrat genehmigen. In besonders dringlichen Fällen – ob ein solcher vorliegt, entscheidet das Finanzministerium – kann der ständige ESM-Unterausschuss stellvertretend für das Parlament entscheiden. Das Finanzministerium will tatsächlich die Dringlichkeitsklausel geltend machen, "wegen des ausgesprochen knappen Zeitplans und weil es um die Bedienung der Forderung der EZB geht", wie es auf Anfrage aus dem Finanzministerium heißt. Damit muss die Bundesregierung dem Plenum eine ESM-Erklärung abgeben – sie muss den Nationalrat über den Beschluss, die Dringlichkeitsgründe und die Auswirkungen auf Österreich informieren. Anschließend debattiert der Nationalrat. Der ESM-Unterausschuss könnte bereits am Montag tagen. (Aloysius Widmann, 12.8.2015)